Hallo Forenmitglieder,
ein garantierter Gehaltsbestandteil für einen Beschäftigungszeitraum 04-10/2005 wurde mir tatsächlich erst im Herbst 2006 ausgezahlt, nachdem ich den Arbeitgeber bereits verlassen hatte und mein Geld über einen Rechtsanwalt eintreiben mußte. Irgendwie muß ich es versäumt haben, diese Nachzahlung in meinen Steuererklärungen anzugeben…Cool
Kürzlich fand eine Betriebsprüfung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber statt. Offensichtlich wurde eine Kontrollmitteilung abgesetzt und mein Steuerbescheid für das Jahr 2005 wurde zu meinem Nachteil geändert.
Fragen:
* Gehört die Nachzahlung tatsächlich zu meinem Einkommen 2005?
* Hätte ich sie nicht 2006 angeben müssen, also für das Kalenderjahr des Zuflusses?
Mir wäre eher damit gedient, die Nachzahlung in 2006 versteuern zu dürfen, da mein Einkommen stark schwankt und 2006 eines der schlechteren Jahre war.
* Gibt es sachliche Argumente, die das Finanzamt überzeugen könnten, meinem Ansinnen zu folgen?
* Hat jemand einen Formulierungsvorschlag?
Vielen Dank im Voraus!