Hallo ihr Lieben,

ich habe zu Beginn des Monats Juli 2020 einen Gebrauchtwagen gekauft und mit dem Händler eine Garantie abgeschlossen über CarGarantie. Zwar deckt die Garantie auch Schäden bei der Klimaanlage ab, jedoch keinen Klimaservice. Der wurde nämlich bei dem Fahrzeug durchgeführt, da in der Klimaanlage kein Gramm Kältemittel vorhanden war. Es ist soweit alles dicht und funktionstüchtig. Die Anlage war einfach leer.

Meine Frage ist nun, fällt dies unter den Punkt Sachmängel? Müsste der Händler hier nicht trotztem aktiv werden und die Kosten übernehmen, da ich das Auto schließlich in dem Glauben gekauft habe, dass alles funktioniert? Es ist ja auch nicht so, dass das Kältemittel innerhalb von 2 Wochen ausgelaufen wäre. Die Werkstattprüfung hat ja klar ergeben, dass einfach nichts drin war.

Über CarGarantie wurde mit bereits mitgeteilt, das die Leistungen nicht übernommen werden.Ich muss also mit dem Händler direkt sprechen. Nur auf welche gesetzl.. Grundlagen kann ich mich hier beziehen, damit mein Wort Gewicht hat?