Strafmildernd wirkten sich laut Urteil zum einen die sozialen Verhältnisse des Angeklagten aus. Er ist laut Richter nicht vorbestraft, hat eine Therapie gemacht. Außerdem sei er durch einen festen Beruf und eine eigene Familie gut sozialisiert. Zum anderen hatte der 45-Jährige zum Prozessauftakt ein Teilgeständnis abgelegt. Er hatte dabei zugegeben, dass er sich als knapp 20-Jähriger zu kleinen Mädchen hingezogen gefühlt hatte. Er könne sich an einzelne Details der Taten aber nicht mehr erinnern. Bei den besonders schweren Vorwürfen bestritt er teilweise die Anschuldigungen.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/landgericht-ulm-sexueller-missbrauch-kinder-hundertfach-100.html