Hallo,
bräuchte mal Hilfe.
Vor einer Weile ist mir ein Mädchen vors Auto gelaufen ist. Hatte das Mädchen nur leicht berührt, als ich ausgestiegen bin und mich um das Kind kümmern wollte ist es mir einfach weggerannt (Schock wahrscheinlich)
Ich bin dann weiter nach Hause gefahren (ca. 25 Minuten, Handy hatte ich nicht dabei) und habe dann die Polizei angerufen.
Die sagten mir dass sich bereits die Eltern gemeldet hätten, dem Kind gehts gut, paar blaue Flecke und nen Schock, aber sie müssen nun fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht melden, da ich nicht sofort angerufen hatte (hab den erklärt dass ich kein handy dabei hatte und das kind weggerannt ist)
Nun kam ein Brief vom Staatsanwalt dass das Verfahren eingestellt wurde nach § 170 Abs. 2 Stpo und dass das ganze zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörden weitergeleitet wird.
Muss ich nun mit einem Bußgeld und 7 Punkten wegen "unterlaubten Entfernen vom Unfallort" rechnen, nur weil ich 5 Minuten später bei der Polizei angerufen habe als die Eltern?
Außerdem ist mir das Kind ja weggerannt, und ich hab mich sehr wohl gemeldet...
Grüße und Dankeschön!