Moin Leute,
Die Frage richtet sich an die Juristen unter euch. Ich habe momentan folgendes Problem: Am 24.4. habe ich bei der Telekom über CHECK24 einen DSL- und Internetvertrag gebucht, daraufhin habe ich auch eine E-Mail ausgehend von der Telekom bekommen, in der sie sich für den Auftragseingang bedanken. Ist darin bereits eine Auftragsbestätigung zu sehen? Anschließend habe ich aber keine weiteren Daten erhalten, bezüglich Einlogg-Daten oder weiteren Informationen zum Anschlusstermin. Es muss wohl irgendwas bei der Telekom schiefgegangen sein mit der Bearbeitung meines Auftrags, was ich telefonisch auch erfragen konnte. Heute habe ich dann endlich eine Nachricht der Telekom erhalten bezüglich des Anschlussdatums, welches der 23.5. ist. Ich frage mich nun, ob die Telekom nicht gem. 241 BGB eine Leistungspflicht verletzt und ein Verzugsschaden entsteht, den ich in Form von Schadensersatz geltend machen kann. Ich habe ja den Tarif zum 01.05. gebucht und ein Anschluss am 23.05. erscheint mir schon eine große Differenz. Ich bedanke mich schon einmal im Vorhinein bei allen, die mir weiter helfen können.
LG Till