Antwort
Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig und unmissverständlich: Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder einer scharfen Kante oder solche, mit denen schwere körperliche Verletzungen durch Schläge herbeigeführt werden können, dürfen nicht mit ins Flugzeug oder den Sicherheitsbereich eines Flughafens mitgenommen werden. Und diese Beschreibung trifft auf einen Kubotan eindeutig zu.