Folgende Situation:
Wir wohnen als Mieter in einem 6 Parteien Haus, in welchem die 5 anderen Wohnungen alle von ihren Eigentümern bewohnt werden. Zu jeder Wohnung gibt es einen TG Stellplatz. Die neuen Eigentümer wollen ihren Stellplatz nun vermieten, da sie kein Auto haben. Der Schlüssel zur Tiefgarage ergibt allerdings automatisch Zugang zum Treppenhaus, den Keller und den Fahrradschuppen.
Da hätten wir ungern jemand Fremden im Haus.
Gibt es eine Rechtsgrundlage bei welcher er das mit seinem Eigentum ohne eine einheitliche Zustimmung der restlichen Wohnungsbesitzer machen darf? Wenn nein, dann müsste der Platz ja zwangsweise leer bleiben.