Eine Lehrerin von mir hat mir einmal erklärt, dass bei der Notengebung erst die schriftliche Note aus den beiden Klausuren, dann die mündliche Note aus den beiden Quartalsnoten und zuletzt die Gesamtnote aus den beiden entstandenen Noten gebildet wird. Es wird, laut ihr, zweimal aufgerundet und beim dritten mal, falls erneut gerundet werden muss, abgerundet. Wenn ich also schriftlich 15 und 11 Punkte habe würde daraus die schriftliche Note 1- (13 Punkte) gebildet, ohne zu runden. Bei der mündlichen Note (11 und 12 Punkte), wird zum ersten mal auf eine 2+ aufgerundet. Bei der Gesamtzusammensetzung wird dann ja auf 13 Punkte aufgerundet. Kennt jemand von euch die Regel und kann Sie mir bestätigen bzw. einen Link zu etwas offizielerem schicken?
Vielen Dank im Voraus