Geh zum Amtsgericht, welches den Vormund bestellt hat, schildere deine Lage und versuche einen neuen Vormund zu bekommen.

...zur Antwort

Ist es möglich das ich den Beratungsschein nochmal für einen anderen Anwalt benutzen kann?

Wenn der erste Anwalt den Berechtigungsschein rausgibt, dann kannst du damit auch zu einem anderen Anwalt gehen.

Wenn nicht, würde mir das Gericht überhaupt nochmal einen ausstellen, für die gleiche Sache

Nein.

...zur Antwort

Es gibt die Möglichkeit der Beratungshilfe für die Personen, die sich eben keinen Anwalt leisten können. Bei Beratungshilfe geht es darum, dass außergerichtlich ein Lösung gefunden wird. Sollte es dann doch zu einem Gerichtsprozeß kommen, so kann der Anwalt zusätzlich Prozeßkostenhilfe beantragen.

Du füllst für Beratungshilfe das entsprechende Formular aus, legst eine Kopie deines SGB-II-Bescheids bei und welche zusätzlichen Belastungen du noch hast und reichts das Ganze beim Amtsgericht ein, was fü dich zuständig ist. Zumindest dem Amtsgericht musst du aber die Angelegenheit verraten, um die es geht und musst auch die dazugehörigen Unterlagen vorlegen.

...zur Antwort

Erläuter dem Gericht, was du im Rahmen der gebotenen Eigeninitiative unternommen hast. Wichtig ist, dass die Eigeninitiative schriftlich nachgewiesen wird, sprich: Schriftverkehr mit dem JobCenter.

...zur Antwort

Du gehst zum Amtsgericht an deinem Wohnort und wendest dich dort an die Nachlassabteilung. Dort gibst du die Erbauschlagung zu Protokoll und unterschreibst das Ganze dann logischerweise noch.

Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbanfalls. Dabei haben musst du deinen Personalausweis.

...zur Antwort

Das Teelicht wird dorthin gestellt, wo normalerweise deine Ferse ist. Diese Trocknungsart wird aber normalerweise nur im Gelände angewandt, wenn man mal mehrere Tage draußen ist. Da hast du nämlich in der Regel kein zweites Paar Stiefel zum Wechseln dabei und musst zusehen, dass der Stiefel möglichst schnell wieder trocken wird. Beim normalen Dienst in der Kaserne wechselst du einfach das Paar und lässt das nasse trocken werden. Musst nur aufpassen, dass das Teelicht nicht in die Stiefelspitze rutscht. Sonst wird das Innenleben an der Stelle nämlich ganz ganz schnell trocken. ;-)

...zur Antwort

Kein Richter ist weisungsgebunden, sondern sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Ansonsten machen sie sich selbst strafbar.

...zur Antwort

Schade das noch nicht mal die angeblichen Soldaten wissen, was sie eigentlich im Einsatz tragen. Gell, Riversnake....

Also, die Schutzweste wiegt 12,5kg.

Zum Thema Aramid: Aus Aramid kann ich keine Platten einschieben, da Aramid eine Kunststofffaser ist! Die Platten, die sich in der Weste befinden, sind übrigens aus Keramik und nicht aus Porzellan!

...zur Antwort

Da der BFD Bildungsmaßnahmen genehmigt oder ablehnt, wendest du dich am besten an deinen zuständigen BFD-Berater.

...zur Antwort

Da Schmuck gem. der ZDv dezent zu sein hat und Schminke in die Kategorie "Schmuck" fällt, hat auch die Schminke dezent zu sein.

Und ja, dein DV kann dir z.B. aus Gründen des Arbeitsschutzes vorschreiben, wie du deine Haare zu tragen hast.

Zur Schminke gibt es auch das ein oder andere Gerichtsurteil.

...zur Antwort

Es gibt keine Liste im eigentlichen Sinne. Einschränkend wirkt natürlich zuallererst mal Art. 1 des Grundgesetz.

Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, dann kannst du dich beschweren und der Sachvehalt wird geprüft. Wie das Beschwerderecht, nämlich die Wehrbeschwerdeordnung, aussieht, wird bzw. wurde dir zu 100% in einem Unterricht vermittelt. Dieser Unterricht hat in den ersten drei Wochen der Grundausbildung zu erfolgen.

...zur Antwort

Für Bw-Soldaten gilt eine Rahmendienstzeit von 46 Stunden in der Woche. Alles was darunter liegt, ist deine normale Arbeitszeit.

Wo ist also dein Problem ?

...zur Antwort

Sorry, aber die Bücher vom Wohlgethan sind einfach nur Bulls*it. Lies lieber mal "Unter Beschuss" von Marc Lindemann. Das ist wesentlich objektiver und besser analysiert.

...zur Antwort

Die Aussetzung der Wehrpflicht steht auf den Parteitagen im November zur Debatte. Daher kann vorher auch noch nichts beschlossen werden.

Wenn dann aber die Wehrpflicht vorraussichtlich im nächsten Jahr ausgesetzt wird, dann muss logischerweise auch kein Zivildienst mehr geleistet werden.

...zur Antwort