Das Teelicht wird dorthin gestellt, wo normalerweise deine Ferse ist. Diese Trocknungsart wird aber normalerweise nur im Gelände angewandt, wenn man mal mehrere Tage draußen ist. Da hast du nämlich in der Regel kein zweites Paar Stiefel zum Wechseln dabei und musst zusehen, dass der Stiefel möglichst schnell wieder trocken wird. Beim normalen Dienst in der Kaserne wechselst du einfach das Paar und lässt das nasse trocken werden. Musst nur aufpassen, dass das Teelicht nicht in die Stiefelspitze rutscht. Sonst wird das Innenleben an der Stelle nämlich ganz ganz schnell trocken. ;-)
Schade das noch nicht mal die angeblichen Soldaten wissen, was sie eigentlich im Einsatz tragen. Gell, Riversnake....
Also, die Schutzweste wiegt 12,5kg.
Zum Thema Aramid: Aus Aramid kann ich keine Platten einschieben, da Aramid eine Kunststofffaser ist! Die Platten, die sich in der Weste befinden, sind übrigens aus Keramik und nicht aus Porzellan!
Die Höhe des sogenannten "Auslandsverwendungszuschlages" (AVZ) gem. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) §58a richtet sich nach der Höhe der Gefährdung und der Belastung für den Soldaten. Er wird für jeden Tag im Einsatz zusätzlich zum Wehrsold (z.B. für Wehrübende) oder zum Gehalt (für Zeit- und Berufssoldaten) gezahlt und wird derzeit (noch) nicht versteuert.Es gibt ihn in sechs Stufen
Du unterschreibst mit der Verpflichtung auch die Bereitschaft an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen.
Ob dann ein Einsatz auf dich zukommt oder nicht, kann dir jetzt noch keiner sagen. Sollte es aber so sein, dass deine Einheit tatsächlich in den Einsatz geht, dann hast du auch die Pflicht mitzugehen.
Ich gehe mal davon aus, dass du am Mittwoch, den 23.12. in deine neue Einheit versetzt wirst. Solltest du nach der Grundausbildung in deiner jetzigen Einheit bleiben, dann dürfte immer noch der 23.12. der letzte Arbeitstag sein. Evtl. fallen noch Wach- oder Sonderdienste zwischen den Jahren an, aber ansonsten dürfte die Weihnachtszeit frei sein und der erste Arbeitstag im neuen JAhr dürfte dann der 04.01. sein.
So kenne ich es zumindest. Aber es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als zu fragen, da der Urlaub über Weihnachten und Neujahr von Einheit zu Einheit unterschiedlcih gehandhabt wird.