Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."
Sure 4:48
Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."
Sure 4:48
Assalemu aleykum,
In dieser Sache herrscht eine Meinungsverschiedenheit
Assalemu aleykum,
Wenn du nicht daran glaubst und es nur zu deko Zwecken aufhängst dann ist es eine grosse Sünde wenn du jedoch daran glaubst so hast du ahirk begangen und bist damit abtrünnig geworden
Beides gehört zu den grossen Sünden jedoch ist der Alkohol um weites schlimmer
Im Islam ist es so dass wenn jemand vor hateine Sünde zu machen es dann jedoch unterlässt aus Furcht vor Allah dann kriegt er dafür Belohnung aufgeschrieben
Sie ist nicht verrückt,
Alhamdullillah, dass Sie die Wahrheit erkannt hat
Fard=Pflicht(man wird bestraft für das unterlassen von fard und man wird belohnt für das umsetzten von Fard .
Mustahab=Freiwillig(man wird belohnt für das umsetzen von Freiwilligen Taten jedoch wird man für das unterlassen nicht bestraft.
Haram=Verboten(man wird für das umsetzten bestraft und für das unterlassen belohnt.
Makruh=Unerwünscht(man wird für das umsetzten nicht bestraft Jedoch für das unterlassen belohnt.
Helal=Erlaubt(es ist gleichgültig ob man die Sache unterlässt oder umsetzten tut.
Daran zu glauben ist Shirk!
Assalemu aleykum,
Es wäre besser wenn du dich davon fernhälst.
Assalemu aleykum,
Man darf generell keine Musik hören und du solltest dich davon entfernen.
Allah, der Erhabene sagt: „Und unter den Menschen gibt es solche, die ein leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) ohne Wissen von Allahs Weg hinweg in die Irre zu führen..." [Sure 31 Vers 6]
Ibn Masud (radiallahu 'anhu) hat drei mal im Namen Allahs geschworen, dass sich das "leeres Gerede" auf die Musik bezieht.
Assalemu aleykum,
Das Fasten beginnt ab dem Fajr gebet und endet mit dem Magreb gebet.
Die Zeiten kannst du auf google finden einfach Gebetszeiten und danaben deine Stadt eintippen.
Falls du etwas nicht ganz verstanden hast kannst du gerne fragen.
Warum sollte ich für 80 Jahre Reichtum das ewige Paradies weg schmeißen und die ewige Hölle in kauf nehmen
Wa aleykum assalem,
Die weissen Tage sind am 13 14 und 15 eines mondmonats
Es ist freiwillig und keine Pflicht jedoch würde ich es dir sehr empfehlen vor allem im Winter wo die Tage kurz sind.
Assalemu aleykum,
Der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:„Fünf sind von der Fitrah (natürlichen Veranlagung):
1. Die Beschneidung,
2. das Abrasieren der Schamhaare,(dazu gehören meines Wissens nach auch die Haare im po bereich)
3. das Kurzschneiden des Schnurrbarts,
4. das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und
5. das Auszupfen der Achselhaare.“
[Al-Bukhari Nr. 5441; Muslim Nr. 377; Abu Dawud Nr. 4198, Al-Tirmidhi Nr. 215]
Die Übersetzung von Frank Bubenheim ist gut:)
Ob es aber ein Buch mit Übersetzung und transliteration weiss ich nicht 🤷♂️
Wir machen keinen Unterschied zwischen den Propheten alle hatten die selbe Botschaft glaubt an einen Gott und verleugnet den Taghut(die falschen Götter).
Die Macht liegt einzig und allein bei Allah
Kurz gesagt Nein
Kopiert von islamqa.info*
Alles Lob gebührt Allah..
Kommerzielle Versicherungen, die seitens der meisten Versicherungsunternehmen angeboten werden, stellen eine Art vom verbotenen (Haram) Vertrag dar, sei es eine Lebensversicherung oder dergleichen. Die Tatsache, dass es verboten (Haram) ist, wird durch eine Menge islamrechtlicher Texte und Prinzipien belegt, mitunter:
1. Die Versicherung ist ein Vertrag von Verträgen, die Irreführung (Gharar/Mehrdeutigkeit/Risiko) enthalten, und solche irreführenden Verträge ist islamrechtlich verboten.
Muslim (1513) überlieferte von Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Gharar-Verträge (irreführende Verträge) verboten hat.
„Gharar“ bedeutet im Arabischen ein nicht abschätzbares Risiko; es kann sich ereignen oder auch nicht, wie dass man den Fisch im Wasser oder die Vögel in der Luft verkauft, da der Käufer sie bekommen kann oder auch nicht bekommt.
Al-Azhari sagte: Gharar-Transaktionen sind alle Transaktionen (Verträge), die etwas beinhalten, das nicht bekannt ist.
[„Muˈjam Maqayis Al-Lugha“ (4/380, 381), „Lisanu Al-ˈArab“ (6/317]
Al-Khattabi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Grundbedeutung von ‚Al-Gharar‘ ist etwas, das vor dir verhüllt und sein Inneres versteckt wurde… Und jeder Verkauf (Handel), mit dem man etwas Unbekanntes zu verkaufen beabsichtigt, oder etwas, wozu man nicht in der Lage ist, so gehört es zu ‚Gharar‘. Es gibt viele Arten von Gharar, die alle eins gemeinsam haben, nämlich, dass es nicht genau ausgesagt wird, was die Transaktion beinhaltet.“
[Ende des Zitats]
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Was das Verbot risikobehafteter Transaktionen (Gharar) anbelangt, so ist es eine gewaltige Grundlage im Bereich des Verkaufs. Es beinhaltet viele Fragestellungen, wie den Verkauf von Nichtvorhandenem oder Unbekanntem. Der Verkauf all dieser (unbekannten und nicht vorhandenen) Dinge ist nichtig, weil es ein nicht notwendiges Risiko darstellt.
Manchmal kann eine Gharar-Transkation toleriert werden, wie z.B. im Falle, dass man die Fundamente des zu verkaufenden Hauses nicht kennt. Der Verkauf ist gültig, da das Fundament zum Äußeren des Hauses gehört, und weil man es nicht (vollständig) sieht…
Die Gelehrten sind sich einig, dass der Verkauf des Ungeborenen im Bauch (vom Vieh) oder der Vögel in der Luft nichtig ist (ungültig). Die Gelehrten sagten: Der Grund der Nichtigkeit (Ungültigkeit) ist Al-Gharar.“
[Ende des Zitats]
Die Gelehrten sind sich ausnahmslos einig, dass viel an Risiko (Gharar) nicht erlaubt ist, doch wenig davon erlaubt und toleriert wird. Sie sind sich jedoch bezüglich dessen uneinig, was das ist, was viel oder wenig Gharar bedeutet.
[„Bidayah Al-Mujtahid“ (2/187); An-Nawawi sagte etwas Ähnliches in „Scharh Muslim.“]
Versicherungsverträge gehören zu jenen Verträgen, die ein großes Ausmaß an Gharar beinhalten. Die Juristen (bzw. Gesetzgeber) selbst bestätigen, dass Versicherungsverträge Verträge sind, die auf Wahrscheinlichkeit beruhen. Und das ist die Bedeutung von Gharar, weil weder der Versicherer, noch der Versicherte beim Vertragsabschluss wissen können, was jener geben oder nehmen wird. Es kann sein, dass der Versicherte einen Beitrag bezahlt und sich danach ein Unfall ereignet, womit der Versicher verpflichtet wäre, ihm das zu geben, was vertraglich festgelegt wurde. Es kann auch sein, dass nichts geschieht, und der Versicherte somit alle Beiträge zahlt, ohne etwas davon zu bekommen.
2. Versicherungsverträge sind eine Art Glückspiel, und Allah -erhaben ist Er- hat dies in Seinen Worten verboten: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“
(Al-Maidah 5:90)
Glückspiel bedeutet, dass man etwas von seinem Vermögen risikoreich anlegt, wobei man entweder mehr rausbekommt oder das, was man eingesetzt hat, verliert
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der mit einem Risiko verbunden ist, das sich ereignen oder nicht ereignen kann. Es ist somit der Inbegriff des Glückspiels.
Denn die Person, die sich versichern lässt trägt das Risiko, indem sie die Beiträge entrichtet. Entweder wird sie mehr rausholen, oder sie wird verlieren, falls sich das Risiko, gegen welches sie sich versicherte, nicht ereignet.
Es kann sein, dass der Versicherte zwanzig zahlt und tausend bekommt, oder er tausend bezahlt und tausend bekommt, oder es kann geschehen, dass er tausend gibt und nichts bekommt, wenn das, wogegen er sich versicherte, nicht eintritt.
Ist das kein Risiko und Glückspiel?
3. Versicherungen beinhalten zwei Arten von Wucher (Zins/Riba): Riba An-Nasiah und Riba Al-Fadl, im Falle das eine Entschädigung ausgezahlt wird.
Muslim (1587) überlieferte, dass ˈUbadah Ibn As-Samit -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Gold für Gold, Silber für Silber, Weizen für Weizen, Gerste für Gerste, Datteln für Datteln, Salz für Salz, das Ähnliche fürs Ähnliche, das Gleiche fürs Gleiche, Hand in Hand. Wenn diese Rohstoffe sich unterscheiden, so verkauft, wie es euch beliebt, solange es von Hand in Hand geschieht.“
Die Überlieferung impliziert, dass wenn eine Person Gold für Gold verkauft, es in gleicher Menge sein muss und von Hand zu Hand geschehen muss.
Daher soll ein Gramm für einen Gramm verkauft werden, ohne Zusätze, und die Transaktion muss in der gleichen Sitzung (Verhandlung) geschehen. Es ist nicht erlaubt, dass die Vertragsparteien auseinandergehen, ohne dass jeder von ihnen das genommen hat, was ihm zusteht.
Wenn eine Person Gold für Gold mit Mengenunterschied verkauft, so sind beide in den Zinswucher „Riba Al-Fadl“ genannt hineingeraten. Falls die Transaktion nicht abgeschlossen wurde, sind beide in den Zinswucher „Riba An-Nasiah“ genannt hineingefallen, d. H. da die Hand in Hand Transaktion verspätet wurde.
Wenn Gold für Silber verkauft wurde, so muss der Austausch in der gleichen (einen) Sitzung bzw. Transaktion von statten gehen, wobei es dann erlaubt ist, dass die Menge des Rohstoffs sich unterscheidet. So kann z.B. ein Gramm Gold für 10 Gramm Silber verkauft werden. Es ist aber nicht erlaubt, dass die Vertragsparteien auseinandergehen, ohne den Austausch abgeschlossen zu haben.
Die Währung fällt diesbezüglich unter das gleiche Urteil wie Gold in Silber. Es ist nicht erlaubt eine Währung in eine andere umzutauschen, es sei denn, dass es in einer Sitzung geschieht. Falls die Währung gleich ist, so muss es das Ähnliche für das Ähnliche sein und der Austausch muss abgeschlossen werden, genauso wie wenn Gold für Gold getauscht würde.
Versicherungen beinhalten beide dieser Arten von Zinswucher: Riba Al-Fadl und Riba An-Nasiah.
Das bedeutet, dass das, was die Versicherung dem Versicherten, oder seinen Erben gibt, wenn das vertraglich festgelegte Risiko eintrifft: entweder weniger sein wird, als er gezahlt hat, mehr als das, oder diesem gleich.
In all diesen Fällen bekommt der Versicherte das Geld von der Versicherung erst nachdem er die Versicherungsbeiträge eine unbekannte Zeit lang gezahlt hat.
Die Wirklichkeit dieser Transkationen ist, das Geld für Geld gezahlt wird, mit Aufschub.
Wenn die Beträge gleich sind, so stellt es die Riba An-Nasiah dar; falls mehr (oder weniger) ausgezahlt wird, so stellt dass Riba Al-Fadl dar und nicht Riba An-Nasiah, wobei beide an sich verboten (Haram ) sind. Wie ist es erst dann, wenn beide kombiniert werden?
4. Die Versicherung gehört zum unrechtmäßigen (nichtigen/Batil) Verzehr des Vermögens anderer
Und der unrechtmäßige Verzehr fremden Vermögens (Besitzes) ist verboten (Haram).
Allah -erhaben ist Er- ssagte „O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige (Batil) Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt.“ (An-Nisa 4:29)
Zum unrechtmäßigen (Batil) Verzehr gehört jede Art und Weise, welche seitens der islamischen Gesetzgebung nicht erlaubt ist, so umfasst es das Stehlen, das Betrügen, die Usurpation (Raub), das Glückspiel, auf Zinswucher (Riba) basierte Verträge und korrupte Handelsgeschäfte.
Dies sagte Abu Hayyan in der Erläuterung dieses Verses.
Die Versicherungen den nichtigen (unrechtmäßigen) Verzehr fremden Vermögens in dem Sinne, dass wenn der seitens der Versicherung ausgezahlte Geldbetrag höher als der eingezahlte ist – wie im Falle, wenn die Versicherung schon nach einem Monat greift (da der Schaden (bzw. das Risiko) eingetreten ist. Mit welchem Recht verdient der Versicherte dieses Vermögen? Und falls der Versicherungsschaden (bzw. das Risiko) nicht eintritt, so mit welchem Recht verdient der Versicherer die eingezahlten Beiträge, ohne eine Gegenleistung zu erbringen (bzw. etwas zurückzugeben?
Statistiken eines deutschen Versicherungsexperten haben aufgezeigt, dass der Prozentsatz, denn die Versicherungsunternehmen als Entschädigung einzelnen Versicherten nicht mehr als 2.9% des gesamt eingezahlten Beitrags beträgt.
Mit welchem Recht behält das Versicherungsunternehmen dieses Geld für sich, und für welche Gegenleistung?
5. Versicherungsverträge können verpflichtende Angelegenheiten (Klauseln) enthalten, die seitens der islamischen Gesetzgebung nicht obligatorisch sind.
Der Versicherungsvertrag verpflichtet das Versicherungsunternehmen eine Entschädigung zu zahlen, wenn der versicherte Schadensfall eingetreten ist. Mit welchem Recht ist das bindend? Das Versicherungsunternehmen hat den Schaden nicht verursacht, und hat auch keine anderen Übertretungen oder Versäumnisse verschuldet. Wie kann es dann gezwungen werden, eine Entschädigung für etwas zu zahlen, was es islamrechtlich gesehen nicht verschuldet hat?
6. Die Versicherungen schaden allen, dem Individuum und der Gesellschaft
Abgesehen von dem, was angeführt wurde, sind Versicherungen nicht schadensfrei. Zu den wichtigsten Schädigungen seitens der Versicherung gehört:
Man nimmt esauf die leichte Schulter. Das bedeutet, dass die Versicherten sich nicht um ihren Besitz/Vermögen kümmern, da sie es versichert haben. Das kann sogar so weit gehen, dass Fahrzeugführer selbst Schäden (Unfälle) an ihren Fahrzeugen oder ihnen selbst verursachen oder verschlimmern oder unachtsam im Straßenverkehr sind, was einzelne Gesellschaftsmitglieder großen Gefahren (Schäden) aussetzt oder schädigt.
Jeder dieser genannten Gründe ist an sich selbst ausreichend, um das Verbot kommerzieller Versicherungen zu belegen, sowie darzulegen, dass der Vertrag ein nichtiger (korrupter) Vertrag ist, den die islamische Gesetzgebung nicht erlaubt, und dass es zum unrechtmäßigen Verzehr des Vermögens anderer gehört. Wie ist es erst dann, wenn all diese Ursachen (Gründe für das Verbot) zusammen auftreten?
Aus diesem Grund hat die Allgemeinheit der Gelehrten unserer Zeit das Verbot (Tahrim) aller kommerziellen Versicherungen ausgesprochen. Es wurde euch eine Stellungnahme des Rates der großen Gelehrten der heiligen zwei Stätten veröffentlicht, sowie seitens des Rats der Rechtgelehrten in Jidda, in der das Verbot kommerzieller Versicherungen ausgesprochen wurde. Das gleiche wurde seitens des Rats der Rechtsgelehrten von Mekka ausgesprochen, nämlich das Verbot von kommerziellen Versicherungen allesamt. Und es gab niemanden, der sich gegen dieses Rechtsurteil gestellt hat, außer einem einzigen Ratsmitglied.
Wir haben bereits viele dieser Stellungnahmen und Rechturteile auf unserer Website veröffentlicht.
Siehe für weiterführende Auseinandersetzung mit dem Thema der Versicherungen „Abhathu Hay-ati Kibar Al-ˈUlama“ (4/33-315).
Und Allah weiß es am besten.
Du kannst selbst entscheiden was du tragen willst 🤷♂️
Assalemu Aleykum,
Ich denk es kommt auf den Arbeitgeber an.
Ich wollte dir jedoch sagen dass du daran denken solltest dass es keine Gehorsamkeit einem Geschöpf gegenüber gibt, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer darstellt.
Nein darf man nicht!
Sure 17 - Ayat 32
وَلَا تَقْرَبُواْ ٱلزِّنَىٰٓۖ إِنَّهُۥ كَانَ فَـٰحِشَةً وَسَآءَ سَبِيلاً
Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg.