Bist du oder deine Eltern Millionär? Den Unterhalt werden ja wohl deine Eltern bezahlen müssen. Abgesehen von den Kosten für die Versicherung und den Spritverbrauch, der wohl nicht unter 20 L/100km in der Stadt liegen dürfte, erkundige dich mal nach den Ersatzteilpreisen, denn irgendetwas fällt bei einem älteren Fahrzeug bei Verschleißteilen, wie Reifen, Bremsen, Bremsbeläge, Scheibenwischerblätter usw. immer an. 

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Nee, so schnell geht das nicht. Google mal unter dem Begriff Inkubationszeit dann weißt du was ich meine. Vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit dauert nämlich.

Gute Besserung

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Na, das sieht doch ganz nach Mauschelei aus. Ein Sofa hat wohl nicht die Fallhöhe das bei einem Smartphone etwas kaputt geht. Ich wäre da sehr vorsichtig, dass man dir nicht versuchten Versicherungsbetrug unterstellt.

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Mieter beschädigt Waschbecken und Badtür. Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Der Mieter unserer ETW hat das Waschbecken beschädigt (Riss durch das gesamte Teil). Wie er das geschafft hat, weiß ich nicht. Vielleicht hat der sich drauf gestellt um die Glühbirne an der Decke zu wechseln. Aber auch egal. Desweiteren hat er an der Innenseite der Badtür nasse Handtücher aufgehängt, sodass das Furnier schwarz geworden ist. Die Tür muss ausgewechselt werden.

Der Mieter hat im übrigen seinen Mietvertrag gekündigt zum Ende Mai 2016.

Auf meine Frage, ob bzw. wann die Schäden beseitigt werden meinte er, dass es dies über seine Haftpflichtversicherung abwickeln will. Er hätte bereits mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und diese möchte von mir wissen, welche Ansprüche ich geltend mache.

Meine Fragen:

Welche Ansprüche habe ich gegen den Mieter? Kann ich verlangen, dass ein neues Waschbecken und eine neue Tür eingebaut werden?

Soll ich mich überhaupt mit dessen Versicherung auseinandersetzen? Diese wird, so vermute ich, bei der Wohnung Bj. 1993 nur den Zeitwert ersetzen wollen, sodass ich auf den Restkosten sitzen bleibe. Ein neues Waschbecken und eine neue Tür bringen mir aber keine Verbesserung gegenüber "unbeschädigten" Gegenständen, sodass ich keinen Mehrwert hierfür habe. Außerdem wird der Mieter sich dann der Argumentation der Versicherung anschließen und die restlichen Kosten nicht übernehmen wollen.

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Gruß

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Ein Riss im Waschbecken kann schnell entstehen, wenn etwas in das Waschbecken fällt. Der Mieter kann den Schaden ja über seine Haftpflicht abwickeln. Der Ersatzanspruch Ihrerseits besteht aber nur gegenüber ihrem Mieter. Mittels eines Kostenvoranschlages sollten sie aber die Höhe des Schadens beziffern, da hat Ihr Mieter recht. Den KVA soll der Mieter dann seiner Versicherung einreichen. Durch die Beseitigung des Schadens sollen sie ja auch keinen Mehrwert erhalten, das würde ja zu einen ungerechtfertigten Bereicherung führen. Wie schon vorab erwähnt die Kaution einbehalten.

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Für den Bodenbelag ist immer der Vermieter zuständig. Zum Beispiele ist ein Boden mit Estrich nicht bewohnbar. Für den erforderlichen Bodenbelag (Teppichboden, Fliesen oder Laminat) ist immer der Vermieter zuständig.

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