Der Mieter unserer ETW hat das Waschbecken beschädigt (Riss durch das gesamte Teil). Wie er das geschafft hat, weiß ich nicht. Vielleicht hat der sich drauf gestellt um die Glühbirne an der Decke zu wechseln. Aber auch egal. Desweiteren hat er an der Innenseite der Badtür nasse Handtücher aufgehängt, sodass das Furnier schwarz geworden ist. Die Tür muss ausgewechselt werden.

Der Mieter hat im übrigen seinen Mietvertrag gekündigt zum Ende Mai 2016.

Auf meine Frage, ob bzw. wann die Schäden beseitigt werden meinte er, dass es dies über seine Haftpflichtversicherung abwickeln will. Er hätte bereits mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und diese möchte von mir wissen, welche Ansprüche ich geltend mache.

Meine Fragen:

Welche Ansprüche habe ich gegen den Mieter? Kann ich verlangen, dass ein neues Waschbecken und eine neue Tür eingebaut werden?

Soll ich mich überhaupt mit dessen Versicherung auseinandersetzen? Diese wird, so vermute ich, bei der Wohnung Bj. 1993 nur den Zeitwert ersetzen wollen, sodass ich auf den Restkosten sitzen bleibe. Ein neues Waschbecken und eine neue Tür bringen mir aber keine Verbesserung gegenüber "unbeschädigten" Gegenständen, sodass ich keinen Mehrwert hierfür habe. Außerdem wird der Mieter sich dann der Argumentation der Versicherung anschließen und die restlichen Kosten nicht übernehmen wollen.

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Gruß