Hallo an Alle!
Wie verhält es sich rechtlich, wenn ein Aufenthalt am Kinderfreienwochenende in einem Hotel storniert werden muss, weil der Umgangsberechtige Elternteil das Kind trotz vorheriger Absprache und Vereinbarung nicht abholt? ...also mutmaßlich, damit der pflegenende Elternteil die "Reise" nicht antreten kann. Natürlich kann man das nur schwer oder garnicht beweisen
nehmen wir an es fallen Stornogebühren an.
Merci und einen sonnigen Tag.