Nein

Erst gibt es Wagen nur für Frauen, dann heißt es irgendwann Frauen seien selbst Schuld, falls sie auch andere Wagen nutzen und angepöbelt werden und schließlich werden Frauen schräg angesehen, wenn sie "normale" Wagen nutzen, bis hin zum Verbot des Betretens der "Nichtfrauen-Wagen"

Ursachenbekämpfung und konsequente Strafverfolgung wären vermutlich sinnvoller

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Sozialbetrug in der Familie was tun?

Hallo zusammen,

die Schwester meiner Frau bezieht Leistungen obwohl meiner Meinung nach ihr diese nicht zustehen. Das macht mich sehr sauer und ich überlege ob ich das melden soll.

Zum Hintergrund:

Meine Schwägerin war für mich eine Dauerstudentin. Sie hat erst mit 32 Jahren es geschafft ein einziges Studienfach abzuschließen (Kunst). Während der Studienzeit natürlich immer wieder Pause gemacht und wenn das Geld knapp wurde, die Eltern anschnorren. Nach Ihrem Studium kam Sie auf die Idee nach Indien zu Reisen um dort in einem Ashrams zu gehen. Dort lernte Sie jemanden kennen und wurde anschließend Schwanger von Ihm. Aufgrund der schlechten Verhältnisse in Indien kehrte Sie wieder nach Deutschland zurück (allein) zu Ihren Eltern. Sofort meldet Sie sich in Deutschland arbeitsuchend und erhielt dadurch bis heute Bürgergeld , sowie komplette Erstausstattung für das neue Kind und natürlich Wohngeld und alle anderen Leistungen die es noch gibt. Nach kurzer Zeit in Deutschland, nach dem Wusch Ihrer Mutter fing Sie an Lehramt zu studieren. Ich konnte das nicht verstehen und mich wundert es warum Sie nicht einfach einen Jobs suchte, wie jeder andere das auch tun muss.

Jetzt studiert Sie wieder seit etwa 1,5 Jahren Lehramt macht derzeit wieder Pause mit dem studieren, da mit Kind es Ihr zu anstrengend wurde, möchte aber wieder weiterstudieren. (Sie hat noch nie gearbeitet und ist jetzt 35 Jahre alt)

Ich denke das Ihr Bürgergeld nicht zusteht, da Sie studiert bin mir aber nicht genau sicher.
jedenfalls macht es mich sehr sauer, da ich jemand bin der viel arbeitet und immer wieder feststellen muss wie ungerecht das alles ist, da man auch nicht wirklich erkennen kann das Sie einen geringeren Lebensstandard hat wie ich, da die Eltern natürlich auch viel unterstützen.

Ich überleg diesen Fall Anonym beim Jobcenter zu melden bin mir aber nicht sicher ob ich das wirklich tun soll.

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Sie bekommt entweder Wohngeld oder Bürgergeld, aber nicht beides zusammen. Was meinst du mit anderen Leistungen? Kindergeld, Kinderzuschläge werden mit dem Bürgergeld verrechnet und kommen nicht dazu. Ich denke, da bringst du einiges durcheinander.

Auch Studierende können Bürgergeld erhalten.

Entweder aufstockend zum Bafög, wenn Mehrbedarf vorhanden ist, der vom Bafög nicht abgedeckt ist, zum Beispiel bei chronischen Krankheiten, körperlichen Einschränkungen oder wenn ein Kind vorhanden ist!

Auch wenn ein Studium in Teilzeit absolviert wird, kann BG erhalten werden. Gleiches gilt auch, wenn Studies ihr Studium unterbrechen müssen, wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung

Als Mutter mit Kind kann sie sich sogar beurlauben lassen und trotz Beurlaubung an den Prüfungen teilnehmen.

Und zu guter Letzt. Selbst wenn sie als Studierende Bafög bekäme und nicht aufstocken müsste, hätte ihr Kind unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld.

Generell finde ich es deutlich besser, wenn die Leute ausgebildet werden und dann einen Job, der zu ihrer Quali passt machen. Davon abgesehen gibt es einen gravierenden Lehrkräftemangel, der sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird.

Wenn sie ihr Studium durchzieht und abschließt, bringt das der Gesellschaft deutlich mehr, als wenn sie Teilzeit (wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze) in irgendeinem Niedriglohnjob arbeitet und trotzdem weiter alimentiert werden muss.

Ich persönlich finde es grenzwertig eine Allein?erziehende Mutter beim Amt anzuschwärzen. Sämtliche Konsequenzen, auch Unberechtigte, treffen auch das Kind.

Studium und Bürgergeld

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Wovon willst du leben, wenn du nicht arbeitest?

Du hast selbst festgestellt, dass das BG reformiert und damit auch Sanktionen erleichtert werden sollen (Vollsanktionen sind bereits seit letztem Frühjahr wieder möglich, aber die Hürden sind (noch) hoch)

Wenn dir die Lohngerechtigkeit und das Sozialsystem hier nicht zusagen, bleibt dir auch die Option auszuwandern. Je besser deine Qualifikation, desto bessere Perspektiven hast du.

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Handys im Straßenverkehr, egal ob Fußgänger, Radler oder Kfz, sind die Pest (meine Meinung)

Wer es als Fußgänger nicht schafft, das Teil aus der Hand zu legen und blind durch die Gegend läuft, schafft es auch nicht beim Radeln oder beim Auto fahren. Und spätestens der kurze Blick bei Autofahren gefährdet Unbeteiligte massiv.

Wenn der Smombie blind auf die Fahrbahn rennt, trifft es zuvorderst ihn selbst, aber mit Pech leider auch Unbeteiligte. Sei es, dass der Radler umgerannt wird, wenn jemand abrupt und blind auf die Fahrbahn oder den Radweg rennt oder Leute, die nicht gut zu Fuß sind (alte Leute mit Rollator, Menschen mit Krücken oder einfach nur kleine Kinder) angerempelt werden oder auch Leute verletzt werden, weil jemand vor den Bus oder die Straßenbahn rennt und der Fahrer eine Vollbremsung machen muss.

Bei Kindern gilt der Misstrauensgrundsatz im Straßenverkehr, bei offensichtlich Betrunkenen auch, aber Erwachsene sollten es eigentlich besser wissen. Allgemein gilt der Vertrauensgrundsatz. Das gilt aber leider nicht für Smombies. Die fallen in die gleiche Kategorie, wie Kinder und stark Betrunkene. Ärgerlich ist es, wenn deswegen jemand zu Schaden kommt und/oder es Folgeunfälle gibt.

Was mir aber aufgefallen ist, wenn sie die Fahrbahn, dort wo du eingebogen bist, überquert hat, hatte sie ohnehin Vorrang. Ich wäre da max mit Schrittempo gefahren, siehe weiter oben. Smombie=Kind/völlig dicht. Während Kinder nichts dafür können, sind sowohl Betrunkene, als auch Smombies vollverantwortlich für ihren "Zustand"

Hat sie die Fahrbahn dort wo, du hergekommen bist, gekreuzt, hattest du Vorrang.

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Blöde Frage, woher willst du wissen, dass er ohne Ticket fährt? Möglich, dass er auch einfach keine Lust hatte für ein Bedürfnis zahlen zu müssen und lieber für lau im Zug geht, und es jetzt einfach dringend wird.

Bleiben kann er auf dem Klo ohnehin nicht. Spätestens wenn andere Fahrgäste rauf wollen und ewig warten, fällt es eh auf. Viele Ausweichklos, die zuverlässig funktionieren gibt's bei der Bahn ja nicht in den Zügen.

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Es ist vollkommen egal, wie langsam das Fahrzeug ist, dass du überholst. Du musst zum Überholen auf die Gegenfahrbahn.

Nur weil du nicht sehen kannst, ob jemand im Gegenverkehr kommt (Kurve) heißt dass nicht, dass die Fahrbahn tatsächlich frei ist, heißt du krachst im Zweifelsfall frontal in ein ankommendes KfZ oder räumst einen Zweiradfahrer ab oder versuchst im letzten Moment auszuweichen und landest im Graben, am nächsten Baum oder Straßenschild.

Mit Glück gibts nur materiellen Schaden, in der Regel ziehen solche Unfälle aber Personenschäden nach sich.

BTW rechne dir doch selbst aus, was passiert, wenn auf deiner Fahrbahnseite plötzlich ein Hindernis direkt vor dir erscheint. Wenn das Hindernis nur rumliegt (Äste auf der Straße z.B.) du als Fahrer sehr aufmerksam bist und nicht allzu schnell unterwegs bist (Sichtfahrgebot) kannst du vielleicht schnell genug bremsen. Wenn dir das Hindernis aber aktiv entgegenkommt, hast du keine Chance mehr.

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Es gibt Meinungsfreiheit in Deutschland. Du darfst hier deine Meinung kundtun, ohne dass du verhaftet, ausgewiesen, deportiert oder weggesperrt wirst. Du musst weder um Leib, noch Leben fürchten, wenn du deine Meinung sagst.

Das gleiche Recht gibt es aber auch für alle anderen im Land. Wenn ihre Meinung nicht mit deiner übereinstimmt, dürfen sie ihre Meinung ebenfalls kundtun und auch (sachlich) verteidigen. Das darfst du auch.

Du kannst der Meinung sein, dass die Erde eine Scheibe ist und darfst sie äußern und dazu stehen und sie argumentativ verteidigen. Andere dürfen aber eben auch Kritik an deiner Meinung äußern (ihre Meinung sagen) wenn sie damit nicht übereinstimmen.

Du darfst politische Ansichten gut oder schlecht finden und deine Meinung dazu sagen, ohne dass du ins Gefängnis wanderst oder Schlimmeres. Andere dürfen dagegen deine Ansichten gut oder schlecht finden.

Was auch hier (meiner Meinung nach zurecht) nicht geht sind Hassreden, Hetze, Drohungen und Co. Und selbst hier gibt es kaum Konsequenzen, abgesehen von einem möglichen Shitstorm (der aber wiederum auch unter Meinungsfreiheit fällt)

Für rechtliche Konsequenzen muss jemand extrem menschenrechtsverletzend unterwegs sein. Das hat dann aber mit dem Kundtun der eigenen Meinung nichts mehr zu tun.

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Du könntest eine Barriere aus alkalischen Stoffen wie Kreide oder Kalk streuen. Ameisen meiden alkalische Stoffe, aber unterschätze das Wegfindungstalent nicht :) Wenn irgendwo eine offene Stelle ist werden sie sie finden. Wenn sie einfach um einen Kreidestrich herumlaufen können, werden sie das tun :)

Den Weg den sie jetzt laufen solltest du gründlich reinigen, sonst hast du sie direkt wieder im Haus. Am besten mit Essig, Lavendelspüli oder ähnlichem, was ihre Duftspur überdeckt.

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Als grobe Richtlinie gilt: 3-4 Jahre bei 2-3x Training in der Woche über 90min, bei einer Lehrkraft.

Erst dann sitzt (bei regelmäßigem aktiven Training) die Technik sicher genug und der Körper hatte genug Zeit sich auf die Belastung vorzubereiten. Das gilt insbesondere für das Knorpelgewebe, denn das braucht deutlich länger als ein simpler Muskelaufbau.

Bei uns gilt zusätzlich: nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft, denn die hat den besten Überblick über den Trainingsstand der Elevin.

und nicht ohne Eignungstest für Technik, Balance, Kraft, Mobilität und Stabilität

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Es ist wie fast überall, du musst es nicht angeben, aber es wäre sinnvoll, wenn du Einschränkungen angibst, samt Nachweis. Einen Nachweis brauchst du, ohne entsprechende Belege wird keine Rücksicht genommen.

Jobangebote/ Maßnahmen und Co können nur mit hinreichender Begründung abgelehnt werden, sonst können Sanktionen folgen.

Wenn du dann erst beim Angebot selber mit den gesundheitlichen Einschränkungen ankommst und keine Nachweise parat hast, nimmt dir das dort keiner ab. Die etwaige Sanktion wird also kommen und durchgesetzt werden.

Du kannst dann zwar gerichtliche Schritte einleiten, aber die Sanktionen laufen trotzdem weiter, bis das Gerichtsverfahren durch ist und du Recht bekommen hast.

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Dürfen sie nicht, machen sie aber trotzdem. Entweder weil sie keine Lust haben anzuhalten, aus Unwissenheit oder weil sie schlicht abgelenkt sind (Handy, Navi und Co) Konsequenzen gibt es keine.

Wir haben einen Zebrastreifen direkt vor der Haustür. Dort fahren auch immer erstmal etliche Autos, ohne auch nur abzubremsen drüber, bevor sich jemand erbarmt.

Ganz egal ob Schulkind, Rentnerin mit Rollator oder sonst wer dort steht. Hält der Kfzler der Seite, auf der die Fußgänger stehen, an, sollte man trotzdem nicht gleich loslaufen, sondern sicher sein, dass auch die Gegenseite anhält sont riskiert man umgeholzt zu werden oder wird aufs wüsteste beschimpft. (Erlebe ich hier tatsächlich häufiger, dass Fußgänger und Kfzler diskutieren, wer hier wann zu warten, langsamer oder schneller zu gehen hat)

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Eigentlich wie gehabt, auch die neue Verordnung ändert da nichts.

was kaputt und zerschlissen ist, wandert in die Resttonne, was noch tragbar ist in den Kleidercontainer.

Hier wird das Ganze, samt Gründen nochmal erläutert.

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Theoretisch müsste es extra Container für Textilien geben, die unbrauchbar sind. In die Spendencontainer gehören Putzlumpen und Co nicht. Die extra Container gibt es aber so ziemlich nirgends.

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Mit 17 ausgezogen, 2 Jahre im Studentenwohnheim gelebt und dann in eine eigene Wohnung. (Kein Bafög, kein Unterhalt, wollte meine Eltern nicht verklagen)

Die Wohnung hatte noch Ofenheizung und das Klo war eine halbe Treppe tiefer im Hausflur. Dafür war sie günstig.

Vom Studiwohnheim konnte ich eine Matratze mitnehmen. Mein ersten Möbelstück war ein Schreibtisch, aus dem Baumarkt. Der Rest kam dann nach und nach.

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Das Schonvermögen liegt nur bei 15.000. Die 40.000 gelten nur für das erste Jahr. Die 15.000 dürften auch bei den wenigsten auf dem Konto liegen, denn zum Schonvermögen gehören neben Bargeld auch:

  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Letzteres darf, wenn selbst bewohnt und nicht zu groß, behalten und weiter genutzt werden. Die KdU werden dann entsprechend angepasst.

15.000 sind da nicht viel, zumal das heißt, dass bereits jetzt auch die Altersvorsorge aufgebraucht werden muss, wenn man damit darüber liegt (Ausnahme sind Riester und Rüruprenten)

Wer also jahrelang, sparsam lebt und fleissig in ETFs investiert, Lebensversicherungen abschließt oder auch nur Festgeld anlegt, um für das Alter vorzusorgen, hat dann das Nachsehen, vor allen gegenüber denjenigen, die ihre Kohle auf den Kopf gehauen haben. Solche Dinge müssen aufgelöst (auch mit Verlusten) und verbraucht werden, bevor es BG gibt.

Für diejenigen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter arbeitslos werden und aus gesundheitlichen oder Altersgründen nichts Auskömmliches mehr bekommen, heißt das häufig Grusi bis ans Lebensende, weil die etwaige Altersvorsorge, die eine zu geringe Rente ausgleichen sollte, weg ist.

Nicht vergessen, jeder der irgendwie drei Stunden am Tag schafft zu arbeiten gilt als erwerbsfähig, ganz egal ob es noch Chancen gibt oder nicht und auch ganz egal, dass niemand von drei (oder auch vier Stunden Arbeit/Tag leben kann)

Auch für Jüngere ist ein Schonvermögen sinnvoll, denn das kann z.B in eine Teilzeitweiterbildung gesteckt werden, wenn sich die Gelegenheit ergibt oder für einen Umzug genutzt werden.

Auf die Jobcenter darf man sich dahingehend nicht verlassen.

Die Altersvorsorge sollte absolut tabu sein (meine Meinung), ganz egal ob sie über dem Freibetrag liegt oder nicht. Sie sollte gar nicht erst zum Vermögen zählen. Altersvorsorge entlastet die Sozialkassen, insbesondere dann wenn sie nicht frühzeitig mit Verlusten aufgelöst werden muss, sondern für die Zeit des BG Bezuges "eingefroren" werden würde und durch Zinseszins weiter wachsen kann.

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Eine 100% Streichung ist bereits seit letztem Frühjahr wieder möglich, wenn eine angebotene zumutbare Arbeit abgelehnt wird und der Betroffene vorher bereits sanktioniert worden ist oder er mehrfach so ein Arbeitsangebot ablehnt. Die Streichung ist aber auf drei Monate begrenzt und die KdU bleiben unangetastet. Umgesetzt wurde die Vollsanktion auch bereits, allerdings nur in Einzelfällen.

Die Hürden für eine Vollsanktion sollen verringert werden. Inwiefern das durchsetzbar ist, wird man sehen. Ich hoffe sehr, sie bekommen diese Verschärfung nicht durch.

PS: Langzeitarbeitslose/BG Empfänger sind für die ersten sechs Monate nicht mindestlohnberechtigt. Von der Erhöhung hätten sie also nur etwas, wenn sie nach 6Monaten nicht wieder gekündigt und durch neue LZA ersetzt werden.

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Wenn das Geld für Möbel gedacht ist, kann er ihr das Zeug, das sie braucht doch einfach bestellen, und direkt zu ihr liefern lassen.

Die 4000 muss sie definitiv melden. Das gilt dann mit hoher Wahrscheinlichkeit als Einkommen. Es sei denn sie kann beweisen, dass es ein Darlehen ist. 4000 für Kleiderschrank und Bett sind allerdings, wie "das Orakel" schon schrieb, unglaubwürdig.

Sachgeschenke sind anrechnungsfrei, sofern einmalig und im Rahmen. Geldgeschenke über 50 Euro werden mit dem BG verrechnet. Geldgeschenke müssen grundsätzlich angegeben werden. Werden sie unterschlagen, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen.

Sachgeschenke müssen nicht automatisch angegeben werden. Wird der Freundin eine Hose aus dem Secondhandladen geschenkt, muss sie nicht angegeben werden. Wird ihr ein Auto geschenkt, muss sie es angeben. Sorgen die Sachgeschenke dafür, dass der Vermögensfreibetrag überstiegen wird, muss sie die neuen Vermögenswerte erst aufbrauchen.

Vorsicht bei regelmäßigen Sachgeschenken, wie z.B. Lebensmittel. Die können wiederum auf das BG angerechnet werden.

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In Deutschland dürfen Mofas außerorts auf Radwegen fahren, wenn sie nicht schneller als 25km/h fahren können. Innerorts dürfen sie nur auf Radwegen gefahren werden, wenn sie mit dem Zusatzschild "Mofa frei" versehen sind

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In der Schweiz, wird es, wenn ich mich nicht irre, ähnlich gehandhabt. Die genauen Regelungen kenne ich allerdings nicht.

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AOK will 5.250 € Nachzahlung – Werkstudent, ADHS, nicht gemeldet. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

ich bin 23 Jahre alt, studiere aktuell noch und arbeite seit Juni 2022 durchgehend als Werkstudent. Vor Kurzem wurde ich von der AOK informiert, dass ich angeblich nicht versichert war – obwohl ich bisher immer davon ausgegangen bin, dass ich entweder über die Familie oder über meine Werkstudententätigkeit abgesichert sei.

Ich habe ADHS, bin in Therapie und bekomme Medikation. Erst als ich eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen wollte(Antrag), wurde festgestellt, dass mein Versicherungsstatus unklar ist. Dadurch wurde der Fall jetzt „entdeckt“. Ein Berater hat das an eine Fachabteilung weitergeleitet, ich soll bald ein offizielles Schreiben mit einer Nachforderung von 5.250 €(Der tatsächliche Betrag wird geprüft) erhalten. Es wurde mir bereits eine Ratenzahlung angeboten.

Die AOK hatte kurz vor meinem 23. Geburtstag noch nach einer Studienbescheinigung gefragt, was ich auch eingereicht habe. Danach kam lange nichts – bis zu diesem Fall. Meine Eltern hatten sich früher immer um solche Dinge gekümmert. Mein Vater hat bei der Familienversicherung wohl nicht angegeben, dass ich als Werkstudent tätig bin. Die AOK geht also weiter davon aus, dass ich familienversichert bin – obwohl ich es nicht bin(Legal)

Ich mache mir jetzt Sorgen, ob noch weitere Kosten auf mich zukommen könnten – zum Beispiel für die ADHS-Therapie, die Medikation oder die Diagnostik, die ich bereits genutzt habe. Die Stellen haben mich bisher als krankenversichert anerkannt – aber war ich das überhaupt offiziell?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Was kann ich tun, um die Nachforderung zu senken oder Unterstützung zu bekommen?

Bin für jede ernst gemeinte Hilfe dankbar.

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Wie dir die anderen schon geschrieben haben, fällst du als Werkstudent ab einem bestimmten Einkommen aus der Familienversicherung raus, bist aber über die Arbeit als Werkstudent auch nicht versichert.

Lass unbedingt die Beitragshöhe prüfen. Der Betrag für die studentische Krankenversicherung liegt nur bei ca 120/130 Euro pro Monat (24/25) inklusive Pflegeversicherung.

Der Betrag könnte also trotz Säumniszuschläge evtl günstiger sein. Zum Vergleich: der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte liegt bei etwas über 200 Euro/Monat.

Ergänzung: dass sie dir Ratenzahlung angeboten haben ist gut. Wenn du nicht den ausstehenden Betrag nicht zahlen kannst solltest du annehmen. Sobald die fehlenden Beiträge bezahlt sind oder es Ratenzahlung gibt, hast du wieder vollen Versicherungsschutz.

Mehr dazu hier

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Diese kurzfristigen Ankündigungen und Termine sind ein Grund, warum du als Aufstocker möglichst auf Wohngeld ausweichen solltest. Arbeitgeber sind verpflichtet dir freizugeben, damit du Termine dieser Art wahrnehmen kannst. Diese Termine und die Verpflichtung der AG, sind aber auch ein Grund warum Aufstocker (sofern reguläre Arbeitnehmer und nicht subventioniert) als eine der Ersten gekündigt werden.

Für AG ist es einfach mies, wenn sie nicht wirklich planen können bzw eingeplante AN nicht erscheinen können, weil das Jobcenter ruft. Zu ALG II Zeiten war das noch richtig übel, kA ob die Prioritäten inzwischen anders gesetzt wurden.

Die JC Mitarbeiter dürfen nicht einfach so in deine Wohnung, wenn du das nicht möchtest. Kannst du den Besuch nicht abwenden, schau, dass du einen Beistand hast. Im Link findest du genauere Infos.

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Früher mussten die Termine mindestens eine Woche vorher erstellt werden, wurden aber zuweilen erst auf den letzten Drücker abgeschickt. Mit dem Ergebnis , dass die Briefe teils erst nach dem Termin im Briefkasten lagen. Wie die Fristen heute sind kann ich dir nicht sagen, aber das JC ist jetzt in der Pflicht zu beweisen, dass dir der Termin auch zugestellt worden ist.

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