Warum sollte das wieder gekippt werden? Wer einer extremistischen Vereinigung angehört, kann nicht gleichzeitig in den Staatsdienst eintreten.
Das gilt für Mitglieder linksextremer Parteien, ebenso für Mitglieder rechtsextremer Parteien. Mich wundert eher, warum hier für die AfD eine Ausnahme gemacht wird und das, was jetzt in RLP der Fall ist, nicht bundesweit gilt.
Die AfD wurde als rechtsextrem eingestuft. Damit steht sie auf der gleichen Stufe wie alle anderen Parteien im extremen Spektrum. Lässt man hier Ausnahmen zu, müsste man auch Mitglieder der NPD (rechtsextrem) , KPD (linksextrem) oder MLPD (linksextrem) für den Staatsdienst zulassen.
Wer dem Staatsdienst angehört, darf nicht staatsfeindlich agieren. Wer bereits im Staatsdienst tätig ist und sich dem extremen Spektrum zuwendet, den erwarten ebenfalls Konsequenzen, samt Kündigung. Es gibt sehr klare Richtlinien für die Arbeit als Beamter.