Das Schonvermögen liegt nur bei 15.000. Die 40.000 gelten nur für das erste Jahr. Die 15.000 dürften auch bei den wenigsten auf dem Konto liegen, denn zum Schonvermögen gehören neben Bargeld auch:
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Letzteres darf, wenn selbst bewohnt und nicht zu groß, behalten und weiter genutzt werden. Die KdU werden dann entsprechend angepasst.
15.000 sind da nicht viel, zumal das heißt, dass bereits jetzt auch die Altersvorsorge aufgebraucht werden muss, wenn man damit darüber liegt (Ausnahme sind Riester und Rüruprenten)
Wer also jahrelang, sparsam lebt und fleissig in ETFs investiert, Lebensversicherungen abschließt oder auch nur Festgeld anlegt, um für das Alter vorzusorgen, hat dann das Nachsehen, vor allen gegenüber denjenigen, die ihre Kohle auf den Kopf gehauen haben. Solche Dinge müssen aufgelöst (auch mit Verlusten) und verbraucht werden, bevor es BG gibt.
Für diejenigen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter arbeitslos werden und aus gesundheitlichen oder Altersgründen nichts Auskömmliches mehr bekommen, heißt das häufig Grusi bis ans Lebensende, weil die etwaige Altersvorsorge, die eine zu geringe Rente ausgleichen sollte, weg ist.
Nicht vergessen, jeder der irgendwie drei Stunden am Tag schafft zu arbeiten gilt als erwerbsfähig, ganz egal ob es noch Chancen gibt oder nicht und auch ganz egal, dass niemand von drei (oder auch vier Stunden Arbeit/Tag leben kann)
Auch für Jüngere ist ein Schonvermögen sinnvoll, denn das kann z.B in eine Teilzeitweiterbildung gesteckt werden, wenn sich die Gelegenheit ergibt oder für einen Umzug genutzt werden.
Auf die Jobcenter darf man sich dahingehend nicht verlassen.
Die Altersvorsorge sollte absolut tabu sein (meine Meinung), ganz egal ob sie über dem Freibetrag liegt oder nicht. Sie sollte gar nicht erst zum Vermögen zählen. Altersvorsorge entlastet die Sozialkassen, insbesondere dann wenn sie nicht frühzeitig mit Verlusten aufgelöst werden muss, sondern für die Zeit des BG Bezuges "eingefroren" werden würde und durch Zinseszins weiter wachsen kann.