Guten Tag zusammen,

ich möchte aus einer noch frisch angemieteten Wohnung (Mietbeginn 01.04.2024) ausziehen. Im Mietvertrag steht folgendes:

Beide Parteien verzichten hiermit wechselseitig für sechs (6) Monate ab Mietbe- ginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine ordent- liche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des v.g. Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig.

Ich würde die Klausel so interpretieren, dass ich die Kündigung bereits vor dem 01.10 (die 6 Monate) einreichen kann, dass die Kündigung aber erst ab dem 01.10 gültig wäre. Liege ich damit richtig?

Vielen Dank für eure Mithilfe!