Hallo,

mein Mann arbeitet als Maler und Lackierer , in seinem Arbeitsvertrag steht dass die tariflichen Kündigungsfristen gelten. Wenn wir das richtig verstehen sind diese nur 12 Werktage (da er jedes Jahr durch Schlechtwetter Arbeitlosengeld I bekommt), falls er als AN kündigen möchte. Der neue potenzielle AG könnte ihn erst zum 01.12 anstellen, ist es meinem Mann als AN möglich eine Kündigung zu schreiben zum 30. November, oder haben wir da einen Denkfehler?

Danke!