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Nur auf frischer Tat ertappte Kunden müssen ihre Taschen öffnen. Das Wichtigste in Kürze: Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, ist dies kein Grund für ein Hausverbot.
Taschenkontrollen im Supermarkt: Verbotene Blicke ...