Guten Tag, ich hoffe ich kann dir hiermit helfen.

Ich habe mich in das Thema eingelesen und kann dich nur auf die DIN Norm 13724 hinweisen. Also wenn das tatsächlich durch schlechte witterungs Verhältnisse entstanden ist.

Denn es hatten bzw. haben viele das selbe Problem - Nasse Post!

Hier ein Urteil.

Nasse Post, geringere Miete!

Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung. Wenn er nur
schwer zu öffnen ist und bei Regen eingelegte Post durchnässt wird,
liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des
Mietzinses berechtigt. (AG Mainz, 8 C 98/96)

Das heißt es wäre am besten du sprichst dein Vermieter einfach mal darauf an.

 

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