Rauchmelder weg geworfen nach Defekt, wer trägt die Kosten?

Vor einiger Zeit, ist bei mir in der Mietwohnung (in Hessen) der Rauchmelder um 3 Uhr Nachts an gegangen. Ich drücke den Standby Modus, doch er ging wieder an. Daraufhin habe ich ihn ins Waschbecken gelegt, und den Wasserhahn angemacht. Danach dachte ich, dass ich meine Ruhe habe. Falsch gedacht. Er piepte immer wieder alle 45 Sekunden, was ziemlich nervig war. Dann habe ich ein Gefäß mit Wasser gefüllt, und den Rauchmelder darin eingelegt, um nun endlich meine Ruhe zu bekommen, um schlafen zu können. Als ich dann festgestellt habe, dass das Ding endlich nicht mehr funktioniert habe ich es in den Müll geschmissen.

Morgen soll eine Firma, die von der Hausverwaltung ein Mal Pro Jahr vorbeikommt, kommen und meine Rauchmelder warten. 1 von 2 Rauchmelder gibt es noch, den habe ich auch nicht kaputt gemacht.

Mein Nachbar, der unter mir wohnt hatte genau das selbe gemacht wie ich, also es ging Mal bei ihm nachts der Rauchmelder an, woraufhin er ihn ebenso zerstört hat. Er musste jedoch auf den Kosten sitzen bleiben.

Ich sehe es aber nicht ein die Kosten dafür zu tragen und habe bei der Hausverwaltung angerufen.

Mir wurde mitgeteilt, dass wenn man in Bescheid gibt, dass der Rauchmelder piept, die Kosten nicht tragen müsse (warum auch immer). Also sagte ich beim Telefonat, dass ich das nun in Auftrag geben würde. Sie sagte mir, dass ich dann mit keinen Kosten zu rechnen habe.

Da ich den Rauchmelder weggeschmissen habe (was ich der Hausverwaltung nicht gesagt habe) muss ich wahrscheinlich nur die Materialkosten für den Rauchmelder tragen, oder ?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Kosten, Jura, Rauchmelder, Wohnungsrecht, Zivilrecht, rauchmelderpflicht
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