Dazu kam, dass das Schloss noch genauso lag wie vorher, nämlich zugeklippt und dicht, hier kann nichts zugestellt worden sein. Wie kann ich mich dagegen zur wehr setzen? Kann man die Online-Vollmacht anfechten? Am Telefon weist man auf beiden Seiten alle Verantwortung von sich. Und erfüllt diese ganze Sache den Straftatbestand der Unterschlagung?