Hallo SunnyPeggy98,

deine Frage ist etwas umständlich formuliert. Ich hab jetzt folgendes entnehmen können:

Du hast eine Ausbildung als MFA bei einem Hals-Nasen-Ohrenarzt begonnen. Deine Formulierung "als HNO" könnte man auch als Facharztausbildung zum HNO verstehen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in zwei Teile, sog. Pharagraphenteil und das Leistungsverzeichnis (Gebührenziffern) aufgeteilt.

Neben der GOÄ gibt es noch die UV-GOÄ (Unfallversicherung). Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) vergütet die ärztlichen Leistungen annähernd so wie für einen Privatpatienten. 


Nachdem EBM werden Kassenpatienten für die ärztlichen Leistungen meist gerade mal kostendeckend abgerechnet. Besonders bei einfachen Fällen (wenig Patienten-Arzt-Kontakte) kann mit dem EBM neben der Kostendeckung auch noch ein angemessenes Arzthonorar erzielt werden. 

Für Kassenpatienten kannst du über den Sprechstundenbedarf Impfstoffe - meist auf Kosten der AOK - beziehen. Die Verrechnung der Impfstoffe regeln die Kassen dann nach einem Verrechnungsschlüssel untereinander.

Wichtig, diese Impfstoffe dürfen nur für Kassenpatienten verwendet werden, Privatpatienten bekommen ein eigenes Rezept.

Alles was du über den Sprechstundenbedarf beziehst darfst du nicht extra in die Abrechnung aufnehmen.

Das Verbrauchsmaterial (Spritzen, Verbände etc.) ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Infusionsbesteck bei Zyto-Therapie) bereits in der Hauptleistung enthalten [sowohl Kasse als auch Privat]. 

Neben den Ziffern 1 - 3, 5, 70, 75, 80, 85, 95 sowie 96, sollten für deine Ausbildung beim HNO besonders die Ziffern 1400 bis 1639 wichtig sein.

Solang du bei einem HNO arbeitest, sollte im Regelfall die Ziffer 100 in deinen Abrechnungen nicht vorkommen. :-)

Sei froh, wenn du bei der Ziffer 100 nicht dabei sein musst.

In der GOÄ steht auch eine Hinweis, wenn nach einer bestimmten Hauptleistung eine bestimmte Ziffer nicht zusätzlich abgerechnet werden darf.
Es gibt allerdings auch Leistungen für die es eine Zuschlagziffer gibt und die auch deutlich angegeben wird.

An deiner Stelle würde ich mir jetzt die oben erwähnten Ziffern als Fleisaufgabe mal ansehen.
Wenn du dann noch Fragen hast, darfst du mich gerne auch direkt anschreiben.

...zur Antwort

Alten Vertrag kündigen und neuen Vertrag abschließen. Dann wirst du zu den Neukunden-Konditionen angelegt. 

Grundsätzlich bietet 1&1 auch Vertragsänderungen an. Aber die Neukundenkonditionen sind um einiges besser.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.