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Antwort
Ab dem 15. Lebensmonat muss ein lückenloser Elterngeldbezug gegeben sein, d. h. wenn Ihre Frau bis 24. Lebensmonat Elterngeld-Plus bezieht, kann durch den anderen Elternteil dann im Anschluss der 25. Lebensmonat in Anspruch genommen werden.