(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so
speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder
verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder
veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden
die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die
sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264
oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
In der Rgel wird allerdings nur dein konto gespeert. Mit Pech wird dir der Lebenslange zugriff verweigert :/