Hallo,
mein bisheriger Erdgas-Versorger (Stadtwerke Flensburg) hat mir "aufgrund der aktuellen Marktsituation" zum 30.11.2022 gekündigt, so daß ich zum 1.12.2022 automatisch an den Grundversorger falle. Dort gibt es 2 Tarife: "Grundversorgung" und die 3x teurere "Ersatzversorgung". Ich habe dem Grundversorger geschrieben das ich ab 1.12.2022 in den Tarif "Grundversorgung" möchte, was jedoch ohne Antwort ignoriert wurde.
Im Internet habe ich gelesen das der Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet ist mir die Grundversorgung anstatt Ersatzversorgung anzubieten, wenn ich ihm dies mitteile.
Gibt es hierfür einen Gesetzes-Paragraphen, so daß ich mein Anliegen besser argumentieren kann?
Viele Grüße und vielen Dank.