Antwort
Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 kann werden, wer
- 30 Jahre oder älter ist,
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und.
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
D.h. wenn er alle Kriterien erfüllt, ja kann er.
Da sie aber den Führerschein noch nicht erhalten hat, nein.