Hallo, bei uns im Betrieb in Kressbronn stehen Betriebsratswahlen an. Wir haben einen Kollegen, der mit unserer Firma, aber am entfernten Standort in Essen (betriebsratslos) sowohl Dienstvertrag als auch Vorgesetzten hat. Sein ständiger Arbeitssitz ist in Kressbronn.

Nun ist die Frage, ob er hier in Kressbronn aktives und passives Wahlrecht besitzt. Zitat Dienstvertrag: „Der Dienstsitz ist der Standort der Firam XY in Kressbronn. Es gelten demzufolge die an diesem Standort gültigen Arbeitsbedingungen (Betriebsordnung, Betriebsvereinbarungen, über Brückentagsreglung, Parkplatzordnung, Feiertagskalender usw.)“

Ist für die Wahlberechtigung nun die Weisungsbefugnis (Essen) oder der weit entfernte Dienstsitz in Kressbronn ausschlaggebend?

Darf er bei uns wählen und gewählt werden? Über einen Hinweis würden wir uns sehr freuen. Danke und Grüße, Susanne