https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-alte-briefmarken-noch-verwenden

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http://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/article124014758/Warum-haben-nur-Maenner-einen-Adamsapfel.html

Den bei Männern äußerlich sichtbaren Knorpel des Kehlkopfes (Schildknorpel) bezeichnen wir als Adamsapfel.

 Bei Frauen ist der Schildknorpel zwar ebenfalls vorhanden, allerdings kleiner und deshalb nicht sichtbar. 

Grund für die starke Prominenz des Schildknorpels bei Männern ist das Hormon Testosteron. 

Wie der Bartwuchs ist auch der Adamsapfel ein sekundäres Geschlechtsmerkmal von Männern, das sich während der Pubertät entwickelt.

 Durch das Wachstum des Kehlkopfes verlängern sich auch die Stimmbänder.

 Dieser Umstand wiederum bedingt die tiefere Stimme von Männern im Vergleich zu Frauen.

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Kalter Kaffee macht schön

Fast jeder kennt die Redewendung: „kalter Kaffe macht schön“. Doch was es damit auf sich hat, ist schon lange in Vergessenheit geraten. 

Sie stammt aus der Zeit, als Perücken und Schminke das Schönheitsideal der Gesellschaft prägten. Die Schminke war damals von schlechter Qualität und konnte leicht zerrinnen. Daher wurde der Kaffee kalt getrunken, um die Schminke nicht zum Zerlaufen zu bringen. 

Da die Lippenstifte auf Wachsbasis hergestellt wurden, war auch diesem unverzichtbaren weiblichen Accessoire heißer Kaffee keineswegs zuträglich. Dementsprechend hätte es eigentlich heißen müssen: „Kalter Kaffee hält schön!

http://www.kaffeeteeabc.de/kaffee/geschichte_und_allgemeines/kalter_kaffee_macht_schoen/

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http://www.schiedsamt.de/298.html

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 25. bzw. das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 bzw. 75 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle wohnen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Landesgesetzen etwas unterschiedlich geregelt.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen (meist abends).

Sie können sich bei Interesse und Eignung an Ihre Gemeindeverwaltung wenden und dort nachfragen, ob in Ihrem Bezirk ein Schiedsamt / eine Schiedsstelle frei ist und sich dann ggfl. schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben.

Der Rat bzw. die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin/ den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.

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Unter Schwarz-Weiß-Denken wird eine stark vereinfachende Beurteilung von komplizierten Sachverhalten verstanden.

 Eine Handlung ist entweder Recht oder Unrecht, gut oder böse. Zwischentöne und Differenzierungen werden nicht wahrgenommen. (Quelle: Wikipedia)

Schwarz-Weiß-Malerei gibt es im übertragenen Sinne nicht, sondern nurSchwarz-Malerei.

Dies bedeutet, dass man immer alles negativ sieht und stets vom Worst Case (schlimmsten Fall) ausgeht.

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