Das mit dem Überholverbot und der durchgezogenen Trenn-/Sperrlinie möchte ich jetzt mal nicht kommentieren... auch nicht, ob der Polizist ein Foto machen durfte oder nicht... aber:
Das mit dem Polizisten, der im "privaten Leben" nicht im Dienst ist, kann ich soooo nicht stehen lassen. Polizisten sind Bundesbeamte, egal ob im unteren, im mittleren oder im gehobenen Dienst. Laut Bundesbeamtengesetz haben Bundesbeamte im Falle von Gefahren, Straftaten und sonstigen Vergehen -NIE- Dienstschluss. Sie sind "permanent" für den Bund im Dienst. Ja, sie haben auch Freizeit, aber sollte eine Situation (egal "welche") ihre Hilfe bzw. Tätigkeit benötigen, sind sie von 0 auf 100 (millisekunden) SOFORT im Dienst. Sie müssen dann vor Ort Maßnahmen ergreifen, und notfalls auf schnellstem Wege Vorgänge in die Wege leiten, die der Situation angemessen sind. Das heisst für DICH:
Ja, der Polizist war (obwohl im Feierabend) ab DA im Dienst, wo Du evtl. ein Überholverbot oder eine durchgezogene Trennlinie misachtet hast.
Er wird sich (notfalls auch OHNE Foto) allein durch sein "ehrliches" Aussagerecht als Beamter, also seine Glaubwürdigkeit als Staatsdiener des Bundes berufen. Angemessen in dieser Situation ist, wenn er das der Bussgeldstelle weitergemeldet hat, mit Angabe deines amtlichen Kennzeichens. Hier jetzt eine Fahndung für Dich auszuschreiben oder gar eine "aktive" Polizeistreife bei Dir zu Hause vorbeizuschicken, wäre überzogen und nicht der Situation angemessen. Kostet des Staat ja auch wesentlich mehr.
Diese Sache (mit dem "Permanent-Dienst" bei Staatsbeamten) trifft im übrigen nicht nur auf verbeamtete Polizisten zu, sondern auf ALLE Beamten, also auch alte Postangestellte, alte Beamte Versicherungsdienstes, verbeamtete Lehrer und auch Beamte sonstiger Ämter. Ergänzend sei noch anzumerken, dass ein Beamter gegen das Dienstrecht verstößt und dafür bestraft werden kann, wenn er eine wahrgenommene Ordnungswidrigkeit oder Straftat nicht weiter meldet. Also kann man auch (REIN THEORETISCH) einen verbeamteten Lehrer dafür anzeigen, wenn er eine solche wahrgenommene Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht meldet bzw. zur Anzeige bringt, selbst wenn es sich um ein Verkehrsdelikt handelt!!!
Nur mal als Beispiel:
Sieht ein Lehrer, wie ein Minderjähriger außerhalb des Schulgeländes, evtl. sogar außerhalb der Schulzeit (nachmittags am See) raucht, und meldet das nicht, -KANN- es ihm passieren, dass er von einem anderen Elternteil, was die Raucher-Familie UND den Lehrer nicht mag (weil das eigene Kind z.B. schlecht benotet wurde), angezeigt wird, weil er das nicht gemeldet hat.
LG, Supplex