natürlich darf er das nicht. sollte er das noch einmal tun, zeugen merken und polizei holen. anzeigen wegen versuchten raubes. die schulordnung steht nicht über den strafgesetzbuch.

die polizei glaubt aber eher dem lehrer und wird dich wohl auslachen. deutsche justiz ist ziemlich willkürlich.

im übrigen gilt artikel 3 grundgesetz: jeder mensch ist vor dem gesetz gleich.

du darfst ja auch nicht seine tasche durch suchen oder in seinem handy gucken. schüler sind KEINE rechtlosen gestalten.

hab nicht zuviel respekt vor einem lehrer. er ist auch nur ein mensch.

sei grundsätzlich höflich, lass dir aber nicht alles gefallen. du hast die gleichen rechte wie erwachsene.

dein motto: "wie du mir, so ich dir."

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Ein mündliches Hausverbot ist nichts wert, da nicht nachzuweisen. Ein schriftliches Hausverbot in einer so öffentlichen Einrichtung wie einer Postfiliale muss sehr gut begründet/bzw. sonst wie offensichtlich sein.

Nur weil der Kunde von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ( Artikel 5 Grundgesetz ) Gebrauch macht, darf man ihn kein Hausverbot geben. Ein einseitiges, willkürliches Hausverbot ist in einer öffentlichen Einrichtung ( anders bei einer privaten Wohnung ) unzulässig.

Lebenslanges Hausverbot ist extrem übertrieben! So etwas gibt man, wenn du da stark randalierst oder die Mitarbeiter extrem beleidigst/körperlich angehst. Aber nicht, wenn du menschlich auf eine Unhöflichkeit reagierst.

Eigenhändig raus schmeissen darf dich da keiner. Und schon gar nicht anfassen. Das muss auf freiwilliger Basis geschehen. Erst wenn dem nicht Folge geleistet wird, kann man die Polizei rufen.

Selbstverständlich konntest oder kannst du die auch rufen. Denn das Einbehalten der Pakete erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung.

Du bist nicht verpflichtet jemanden zu haben, der für dich Pakete abholt.

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