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natürlich darf er das nicht. sollte er das noch einmal tun, zeugen merken und polizei holen. anzeigen wegen versuchten raubes. die schulordnung steht nicht über den strafgesetzbuch.
die polizei glaubt aber eher dem lehrer und wird dich wohl auslachen. deutsche justiz ist ziemlich willkürlich.
im übrigen gilt artikel 3 grundgesetz: jeder mensch ist vor dem gesetz gleich.
du darfst ja auch nicht seine tasche durch suchen oder in seinem handy gucken. schüler sind KEINE rechtlosen gestalten.
hab nicht zuviel respekt vor einem lehrer. er ist auch nur ein mensch.
sei grundsätzlich höflich, lass dir aber nicht alles gefallen. du hast die gleichen rechte wie erwachsene.
dein motto: "wie du mir, so ich dir."