Kurz gesagt: Nein, der Betrieb darf dir nicht verbieten, während deiner Pause den Betrieb zu verlassen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) haben minderjährige Praktikanten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 60 Minuten. Diese Pausen müssen für den Praktikanten frei nutzbar sein. Das bedeutet, dass der Praktikant während dieser Zeit nicht zu Arbeitsleistungen herangezogen werden darf.
Da du während deiner Pause den Betrieb verlassen möchtest, um dir etwas zu essen und zu trinken zu holen, handelt es sich um eine frei nutzbare Pause. Der Betrieb darf dir in diesem Fall nicht verbieten, den Betrieb zu verlassen.
Die Tatsache, dass du über die Schule versichert bist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Die Versicherung gilt auch für den Zeitraum außerhalb des Betriebs.
Wenn der Betrieb dich dennoch daran hindert, den Betrieb zu verlassen, kannst du dich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Diese kann den Betrieb dazu verpflichten, dir die Pausen frei zu gewähren.