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Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland ein durch die Verfassung garantiertes Grundrecht. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, Artikel 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz).
Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Demonstrationsfreiheit ein „ unentbehrliches und grundlegendes Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“.
Selbstverständlich können auch Schüler unter 18 Jahren an Demonstrationen teilnehmen und auf diesem Weg ihr Grundrecht wahrnehmen.
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