Wir sind Mieter im EG. Vor unserem Fenster Privatgarten, den wir nicht betreten/nutzen dürfen. Jetzt behauptet der Vermieter, wir würden den Garten unerlaubt nutzen, wenn wir etwas zum Fenster rausschütteln. Wir reden nicht von großen Decken oder Teppichen, sondern z.B. von einem Staubtuch oder -wedel.

Es geht hier nicht ums Ausschütteln selber (erlaubt oder nicht), sondern um die Frage, ob ein Ausschütteln eine unerlaubte Nutzung des Gartens (Stäublein fällt auf Erde!?) darstellt.

Danke!