Hallo!

Wenn du gerne liest dann würde ich dir zu dem Thema "Patrick Süßkind..." raten. Ich habe sein Buch selbst gelesen und es ist ein gutes Buch. Du müsstest es quasi lesen und dich ein wenig damit beschäftigen. Das Buch gibt es auch als Verfilmung nur kommt da die Beschreibung der Stadt und der Verhältnisse nicht sehr gut rüber. Im Buch ist das toll beschrieben. Die Hygienebedingungen in den Städten damals, die Gerüche usw. Mit dem Buch hättest du schonmal eine tolle Grundlage für deine Arbeit.

Ansonsten finde ich auch das Goethe-Thema klasse. Er hat viel über die Stadt geschrieben und da gibt es viel Material für dich, was du in der Arbeit verwenden kannst. 

Als Fragestellung könntest du gerade bei diesen Themen z.B. erörtern, inwieweit die Beschreibungen von Süßkind oder Goethe in der heutigen Zeit noch nachvollziehbar sind. Was ist geblieben? Was hat sich in den heutigen Großstädten verändert, verbessert, verschlechtert? Gibt es heute noch Großstädte in anderen Ländern die ähnliche Verhältnisse aufweisen, wie von Süßkind beschrieben.

Glieder die Arbeit dabei am besten in zwei Teile. Im ersten wertest du das Buch von Süßkind bzw die Schriften von Goethe aus und arbeitest ihre Beschreibungen über die Stadt heraus. Im zweiten Teil bewertest du dies und ziehst Parallelen zur heutigen Zeit. Stell die Frage dabei in den Fokus.

Viel Spaß!

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Soweit ich weiß kannst du selbst zum Jugendamt gehen und dich in Obhut nehmen lassen, sodass du erstmal wegkommst von zu Hause. Alles weitere wird das Jugendamt dann klären. Wenn du nicht weißt, wie du das Amt kontaktieren kannst, bitte deine Vertrauenslehrerin doch einfach nochmal, dir die Telefonnummer rauszusuchen oder dich dabei zu unterstützen. Viel Glück!

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Ganz schlimmer Verlobungsring. Was soll ich tun?

Hallo ihr Lieben!

Ich will nicht lang drum rum reden: Ich hab von meinem Freund, den ich wirklich sehr sehr liebe und mit dem ich unendlich glücklich bin, einen Antrag bekommen. Ich hab mich sehr gefreut. Der Ring ist allerdings ganz schlimm!!

In der Vergangenheit hab ich manchmal darauf hingewiesen, welche Art von Ring ich mir mal als Verlobungsring vorstelle. Die ich ihm gezeigt habe, waren meist schlicht, rosegold, schmal, einfach mit einem Stein in der Mitte. 

Eben so typische Verlobungsringe. Preis ist mir völlig egal. Wegen mir kann er auch 20 Euro kosten, wenn er wirklich schön ist. Er wird ja eh durch den Ehering ersetzt. Ich trage sehr oft Schmuck, jedoch quasi nie Ringe. Ich habe sehr schmale, lange Finger (Ringgröße 50).

Jetzt zu dem Ring, den ich bekommen habe: 

  • Er ist rosegold. Das ist schon mal gut. Der Ring ist ca. 5 mm breit. In der Mitte befindet sich eine überdimensional riesige Perle!!!!!!! 
  • Sie ist im Durchmesser ca. 9 mm groß und zusammen mit der Fassung ragt der Ring ganze 1,3 mm in die Höhe! 

Erstens trage ich nie Perlenschmuck. Ich finde Perlen nicht schön. Ich besitze wirklich viel Schmuck aber nix mit Perlen. 

Zweitens ist der Ring mega klobig, massiv und hoch. Das sieht an meinen schmalen Fingern ganz furchtbar aus. Ich hab zwar auch 1 oder zwei größere Ringe. 

Aber die trage ich nur am Mittelfinger und nur zu besonderen Anlässen (nie im Alltag). Der Ring passt also nicht im geringsten zu mir. Und ich würde ihn auch im Alltag niemals anziehen, da er total stört und unangenehm ist. 

Ich weiß gar nicht was ich sagen soll. Mir ist es total peinlich, dass ich ihn so schlimm finde. Aber er sieht auch nicht aus wie ein Verlobungsring, sondern nur wie überdimensional großer Modeschmuck mit  einer "Mörderperle"!

  • Was soll ich denn jetzt tun? 
  • Was würdet ihr tun? 
  • Soll ich was sagen?

Viele Grüße

Danke im Voraus.

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Vielen Dank erstmal für die tollen Antworten!

Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass mir fast durchweg mit Verständnis und so tollen Tipps begegnet wurde.

Ich werde jetzt einfach bis zum Wochenende warten, vielleicht was schönes kochen und die Sache dann in Ruhe vorsichtig ansprechen.

Vielen Dank!

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Also nach Rücksprache mit einem Anwalt ergibt sich etwas anderes... nach neuer Rspr. ist es so, dass § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten NICHT das Recht einräumt die Wohnung des Erben zu betreten!!!!

Er hat lediglich ein Recht darauf bei der Aufnahme (=Erstellung) der Nachlassliste anwesend zu sein. Die erfolgt i.d.R. in den Büroräumen des Notars.

Nachzulesen u.a. im Münchner Kommentar!

Liebe Grüße

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Ich glaub man kann das Foto nicht sehen...ich versuch es nochmal einzufügen....hoffe es klappt diesmal

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Also erstmal stimmt es nicht, dass man Gesetze auswendig lernen muss. Gesetzestexte darfst du immer als Hilfsmittel mit in die Klausuren nehmen. Das wäre ja schlimm und würde überhaupt keinen Sinn machen. Was du auswendig lernen "kannst" sind Definitionen. Die gibt es zu Hauf. Allerdings würde ich auch hier vom sturen Auswendiglernen abraten. Durch ein bisschen Nachdenken, kannst du dir für so gut wie jedes Wort eine eigene gute Definition selbst überlegen. Das geht zwar nicht immer, aber ziemlich oft. Außerdem musst du diverse Meinungsstreits kennen. Aber auch hier gilt, dass du die Aussagen der verschiedenen Meinungen verstehen und dir durch eigenes Nachdenken selbst Meinungen bilden solltest. Dazu reicht ein auswendig gelerntes Wissen nicht. Vielmehr musst du die Gesetzessystematik kennen und mit ein bisschen Kreativität und einer kritischen Sichtweise die Problemstellungen, die sich ergeben, angehen. So kannst du eine gute Argumentation aufbauen. Und die Prüfer sehen es viel lieber, wenn du selbst überlegst und nicht stur auswendig Gelerntes aus irgendwelchen Büchern runterbetest.

Generell gilt: Es ist einiges an Auswendiglernen dabei. Das ist nicht abzustreiten. Aber wenn du richtig gut abschneiden willst, solltest du ein gewisses Potential an logischer Denkfähigkeit mitbringen und es auch verstehen komplizierte Probleme durch eigene Kreativität zu lösen. Es gibt nämlich nie ein Richtig oder Falsch. Alles ist eine Frage der guten oder schlechten Argumentation und Auslegung. Außerdem gibt es kaum identische Sachverhalte. Jeder ist anders und darauf solltest du dich auch einstellen können.

Solltest du dennoch darauf beharren unbedingt nur auswendig lernen zu wollen, besteht denke ich eine Chance, dass du das Studium an sich schaffen könntest. Das vielleicht aber nicht gerade sehr gut.

Hoffe ich konnte helfen. Liebe Grüße Ela

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Übrigens brauchst du für ein Jurastudium nicht unbedingt einen bestimmten Durchschnitt bei deinem Abitur. Ich selbst studiere z.B. Jura in Bayreuth und da ist das Studium nicht zulassungsbeschränkt. Die zwei Jahre aufm Gym. schaffst du schon!!!! Soviel ich weiß gibt es an einer FH auch die Möglichkeit gewisse Studiengänge zu belegen, die viel mit Recht zu tun haben, wie z.B. Wirtschaftsrecht. Dafür bräuchtest dann "nur" Fachabi und vielleicht würde dir das ja auch schon langen. Allerdings kannst du damit nicht Staatsanwalt werden oder sonst in irgendeiner Weise Menschen vor Gericht vertreten. Also ich würd dir empfehlen dein Abi aufm Gym zu machen. Das ist immer super und wenn du dich gescheit dahinter kniest, dann ist das zu packen. Ein Jurasstudium ist nämlich auch sehr anstregend und lernaufwendig und da bereitet dich die Zeit aufm Gym. jetzt sicher vom Lernaufwand her schonmal gut drauf vor.

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Frage 1: Mit 18 kann er selber bestimmen, wo er wohnen möchte. Vorher kann er seinen Willen zwar äußern und das Gericht wird seine Aussage mit einbeziehen. Jedoch ist es letzlich nur ein Kriterium bei der Suche nach dem wirklichen Kindeswohl. Das bedeutet, dass das Gericht bei Zuweisung des Sorgerechts immer darauf achtet, dass das Kindeswohl auch besteht. Das hängt aber nicht nur vom Willen des Jungen, sondern ganz vielen unterschiedlichen Kriterien ab: z.B. ist auch der Wille der Mutter ein wichtiges Indiz: Sträubt sie sich vehement dagegen, dass der Kleine und sein Vater Kontakt haben, kann das Gericht das auch schon als einen Hinweis darauf sehen, dass Kontakt eben nicht dem Kindeswohl entsprechen würde.

Übrigens kann die Mutter dem Vater den Umgang mit dem Kind nicht einfach untersagen. Ein Umgangsrecht kann er gem. § 1685 Abs. 2 BGB zur Not gerichtlich durchsetzen und da er, wie du schreibst, in der Vergangenheit regelmäßig Kontakt zu seinem Kind gepflegt hat, dürfte es da auch keine Probleme geben.

Frage 2/ 3: Als erstes würde ich empfehlen, dass dein Bekannter zum Jugendamt geht. Die werden ihn umfassend beraten. Dort wird er auch erfahren, wie er sich verhalten und welche Schritte er gegebenenfalls einzuleiten hat. Wenn sich die Mutter massiv querstellt, dann wird es wohl vors Familiengericht gehen.

Frage 4: Gem. § 1592 BGB ist Vater eines Kindes, wer 1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.

Verheiratet ist dein Bekannter wohl mit der Mutter nicht. Gem. § 1592 Nr.2 BGB könnte er die Vaterschaft anerkennen. Diese Anerkennung bedarf jedoch gem. § 1595 Abs.3 BGB der Zustimmung der Mutter. Ohne deren Einverständnis könnte er auf diesem Wege somit keine rechtliche Vaterschaft begründen.

Wenn KEINE ANDERE VATERSCHAFT BESTEHT, kann diese von deinem Bekannten gem. § 1600d BGB festgestellt werden. Hierfür ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, welches die Zustimmung der Kindesmutter NICHT bedarf. Diese Feststellung ist somit auch gegen den Willen der Kindesmutter möglich. Es würde dann ein Abstammungsgutachten eingeholt und gerichtlich festgestellt werden, dass dein bekannter der Vater des Kindes ist und die rechtliche Vaterschaft würde sich auf § 1592 Nr.3 BGB begründen. Es kommt hier eben darauf an, ob der neue Partner der Mutter schon für sich die rechtliche Vaterschaft begründet hat.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.... Gruß

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Also ganz ehrlich, wenn er kein Interesse an dir zeigt, dann hat er auch keins. Und dann kannst du da auch machen, was du willst - es wird keins mehr kommen. Es war ja bei ihm anscheinend schonmal da, aber nu hat er die Lust verloren. Wenn das bei ihm so schnell ging, weißte ja, was de von ihm erwarten kannst.

Außerdem klingt mir das sehr nach kindischen Machtspielchen. Muss doch nicht sein. Oder hast dus so nötig? Sei wie du bist und wenn er dich nicht will, dann will er dich eben nicht. Denn wenn du dich verstellst nur um sein Interesse zu wecken, dann is das von kurzer Dauer und total bescheurt. Und überleg dir selber erstmal ob du ihn überhaupt wilst. Klingt ja auch net grad danach.

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Da du schreibst, dass du davon ausgehst, es handle sich um eine Zwischenlagerung der Zeitschriften, gehören sie demjenigen, der sie dort hinterlegt hat, damit sie am nächsten Tag verteilt/ verkauft werden können. Sie sind ja nicht für den Müll bestimmt, oder jemandem verloren gegangen. Damit sind sie nicht herrenlos. Nur weil der Besitzer sie aus seinen Augen lässt, heißt das nicht, dass er seinen Besitzwillen an den Zeitungen aufgibt.

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Also es gibt bestimmte Studiengänge, auf denen ein NC liegt, den die ZVS vergibt. Dann gibt es noch einen NC, den die jeweilige Uni selbst bestimmen kann, wenn sie mag = UniNC. Der wird von der Uni errechnet, indem sie sich die Bewerber des letzten Jahres für den jeweiligen Studiengang anschaut. DU musst dir bei einem vorgegebenen NC schon deinen Abiturdurchscnitt anschauen. Liegt der vorgegebene NC z.B. bei 1,7, sollte dein Abidurchschnitt bei 1,7 oder besser liegen. Wie aber bereits erwähnt wurde, ist das keine Garantie dafür auch wirklich genommen zu werden.

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Ich selbst habe von Max Frisch nur "Homo Faber" gelesen. Da hatte ich den Eindruck er hat eine sehr kühle Ausrucksweise. Würde sagen oft zynisch. Er drückt viele Dinge oft ganz banal aus und beschreibt normale Alltagsvorgänge ziemlich technisch und mechanisch. Außerdem benutzt er so schlagwortartige Formulierungen und bringt Dinge kurz und knapp auf den Punkt. Er benutzt z.B. auch oft genaue Orts- und Zeitangaben. Gefühle, die die Hauptfigur empfindet werden nicht kitschig umschrieben, sondern sehr einfach und kalt/ starr dargestellt. Es wirkt dadurch eben alles sehr real. Nicht romantisch oder gekünstelt, sondern so wie es ist.

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Hey!

Also normalerweise müsste deine Anwältin den Antrag auf Beratungshilfe an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Das erteilt dir dann den Berechtigungsschein auf Beratungshilfe, wenn alle Voraussetzungen soweit vorliegen. Deine Anwältin kann dann eine Gebühr von 10 Euro verlangen. Ich nehme aber mal nicht an, dass es um diese Gebühr in deiner Rechnung geht!?

Am besten du rufst mal bei der Anwältin an und fragst sie, wie du mit der Kostenrechnung verfahren sollst. Vielleicht erfüllst du die Voraussetzungen für die Beratungshilfe nicht. Alleridngs sollte dich der Anwalt dann darauf hinweisen und dir nicht ohne weiteres eine Kostenrechnung schicken.

Es kann aber auch sein, dass dein Antrag beim Amtsgericht noch nicht durch ist. Dann ist es einfach noch nicht geprüft worden, ob du Beratungshilfe bekommst oder nicht. Das passiert oft, wenn man diese erst NACH der ersten Inanspruchnahme des Anwalts beantragt. In dem Fall kann es sein, dass dein Anwalt die Kostenrechnung vorerst an dich geschickt hat.

Ich würd das einfach persönlich abklären.... Viel Glück!

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Also ich würd sagen, du musst deine Haare unbedingt stufen lassen und unten ausdünnen. Das is ja ne richtige Mähne :-) Du hast ein hübsches Gesicht, d.h. du kannst durchaus deine Haare auch kürzer tragen. Wenn du aber ne Kurzhaarsfrisur willst, würde ich es erstmal mit nem längeren Bob versuchen und schauen ob dir das gefällt und du damit zurecht kommst. Kürzer geht ja dann immer. Ansonsten würd ich se in der Länge fast nur bisschen kürzen (3 bis 4 cm), gescheit Stufen rein und ne andere Farbe!!!!

Grüßle

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Naja willst du mit einer weiteren Färbung die Haare jetzt heller oder dunkler bekommen?

Wenn du sie jetzt ziemlich dunkebraun hast, dann kannst du so an sich nicht viel machen. Entweder noch dunkler färben, das klappt halt immer (aber wie du schon sagst, das wird wahrscheinlich schwarz, wenn sie schon dunkelbraun sind

wenn du sie heller willst greift keine einfache Drogeriefarbe. Dann musst du sie blondieren und dann deinen gewünschten helleren Braunton drüber färben (greift die Haare total an - also nicht gut!)- wenn du einfach ne hellere Farbe nimmst ohne zu blondieren passiert entweder gar nix oder du kriegst im schlimmsten Fall nen Orangeton rein.

Oder du machst viele helle Strähnchen rein, was zwar auch bissel angreift, aber nicht ganz so doll! Und die Haare wirken ja dann insgesamt bissel heller.

Ansonsten bleibt noch: naturhaarfabrbe mit viel Geduld wieder rauswachsen lassen :-)

Gruß

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Wenn sie gerade den ersten Versuch macht hat sie eigentlich noch zwei weitere Versuche. D.h. heißt sie kann das Staatsexamen insg. 3 mal schreiben! Allerdings wenn sie durchfällt muss sie erstens immer wieder auf die angebotenen Klausuren vom Staatsexamen warten (ein Semester) und zweitens wird der Druck umso höher umso weniger Versuche dir verbleiben.

Das Problem ist, dass das Staatsexman sehr umfangreich und wirklich extrem stressig ist. Sie sollte allerdings dem Druck standhalten, denn sie wusste ja worauf sie sich einlässt. Manche kriegen aber auch so starke Versagensängste, dass sie es leider an anderen auslassen und sich komplett zurückziehen. Ich will euer "Aus" von daher nicht bewerten. Vielleicht hat sie ihre Aussage so gar nicht gemeint (im Streit sagt man viel und der andere auch ;-) ). Andererseits wenn das wirklich der Grund für das Aus ist, musst du wohl davon ausgehen, dass das nicht so die wahre Liebe von ihrer Seite aus gewesen sein kann. Vielleicht beugt sie mit ihrer Aussage schonmal dem Fall vor, dass sie aus eigenem Versageb durchfällt und dann einen Schuldigen braucht. Und der bist halt dann du und nicht sie. Es ist immer leichter sich einen Sündenbock zu suchen. Vielleicht hindert sie eure Beziehung aber auch wirklich daran ihre Kraft aufs Studium zu konzentrieren. Vielleicht streitet ihr euch ständig und dauernd und das nimmt sie so mit, dass sie sich kaum konzentrieren kann, weil sie sich Gedanken macht. Ach was weiß ich - umd das zu beurteilen, müsste man da mehr wissen ABER: Sie braucht dir auf jeden Fall keine Morddrohungen zu schicken :-) - Zeig sie an, dann hat sie gleich ihren ersten Fall :-)

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In welchem Bundesland studierst du bzw. welche Uni? Das is von Uni zu Uni so verschieden mit den Scheinen!

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