Hallo kann mir vielleicht jemand weiterhelfen. Ich habe 2016 begonnen Geographie in Salzburg zu studieren und dafür auch Bafög erhalten. Da man ja jedes Jahr einen neuen Antrag stellen muss, habe ich das auch, für das Studienjahr 2018\19, gemacht. Zusätzlich habe ich 2017 mit BWL begonnen, im Antrag hatte ich immer nur mein Hauptstudium also Geographie angegeben.

Im Sommer 2018 bin ich in eine andere Stadt gezogen (aus naheliegenden Gründen) und habe da nur noch BWL weiter studiert. Ich habe dann ein Jahr lang Bafög erhalten und jetzt kam einen Brief in dem stand ich solle meine Immatrikulationsbescheinigung für Jahr 2018\19 nachreichen. Da ich aber nicht mehr in Salzburg eingeschrieben war bzw exmatrikuliert wurde, als ich gewechselt habe, kann ich sie natürlich nicht nachreichen.

Wenn ich es nicht nachweise muss ich das Geld für diesen Zeitraum zurück zahlen. Meine Frage ist nun, wenn ich einfach meine Immatrikulationsbescheinigung der neuen Uni nachreiche, ob ich dann wegen "Betrug" belangt werden kann.