Wohl eher nicht. Das „du fake“ könnte eine Beleidigung daratellen. Könnte ein Gericht aber auch durchaus anders sehen. Kommt da auf dem kompletten Kontext an.

Beim retlichen Chat liegt mMn keine Straftat vor. Das bloße Wünschen einer Verletzung ist rechtlich nicht (wohl aber moralisch) zu beanstanden.

Disclaimer: Keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Einschätzung. Im Zweifel zum Anwalt (für Strafrecht/Äußerungsrecht).

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Ich finde die Idee nicht gut

Viele Punkte wurden hier schon angesprochen. Es würde darauf hinauslaufen, dass wir anfangen Leben in "achtenswert" und "nicht achtenswert" einzuteilen. Wer spricht uns diese Kompetenz zu? Ich sehe die Gefahr, dass wenn diese Tür aufgestoßen wird, wir bei Ideen der Brauchbarkeit von Leben sind. Was das für Menschen mit Behinderung bedeuten könnte, möchte ich nicht ausmalen.

Außerdem haben wir für die Erkenntnis der Menschenwürde, die jedem Menschen kraft seines Seins zukommt lange gekämpft und wir kämpfen heute weiter für diese Erkenntnis, die bestimmten Gruppen regelmäßig aberkannt werden soll, wenn man sich bestimmte Meinungen anhört. Menschen gegen ihren Willen als "Versuchsobjekte" zu nutzen droht diesen Kampf für diese Erkenntnis, zumindest stückweise, zu Nichte zu machen.

Schließlich auch ein praktischer Hinweis: Was ist mit Fehlurteilen? Es kommt vor, dass Menschen verurteilt werden, obwohl sie unschuldig sind. Gerade wenn neue Verfahren Entlastungsmaterial liefern oder neue Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik an den Annahmen voriger Sachverständige Zweifel erwachsen lassen, droht die Gefahr, dass Menschen dann zu Unrecht derartigen Prozeduren unterzogen wurden.

Auch wenn ich die Idee nicht gut finde, verstehe ich deine Argumentation, dass es durchaus eine Überlegung wert ist, die Würde des Menschen auf eine "Würde des Lebens" auszuweiten. Ich hoffe auch, dass wir eines Tages dort hin kommen können.

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