Die hier bislang gelesenen Beiträge halte ich im Querschnitt für gar nicht bis kaum tauglich, auf der Suche nach der Antwort zur eigentlich gestellten Frage.

Ja, es gibt die Möglichkeit eines Erlasses / einer Verkürzung der Ausbildungsdauer, abhängig von vorherigen staatlichen Abschlüssen, Notendurschnitt, praktischer Arbeitserfahrung, des Bundeslandes (und des dortigen Kranken- bzw. Altenpflegegesetzes) und der Krankenpflegeschule bzw. der Ausbildungsstätte. Dieses kann 1 Jahr, allerdings auch nur einige Monate oder aber auch lediglich den Wegfall, der Zeit eines Einführungskurses bedeuten.

Und nein, weder die Ausbildungsinhalte, noch die daraufhin zu beschreitenden Arbeitsfelder sind identisch. Noch nicht einmal annähernd ähnliche Schwerpunkte, kommen hier zum Tragen.

Pflege bedeutet nicht Pflege und Ausbildung nicht Ausbildung.

Die Ausbildung zur GuKpf (Gesundheits- und Krankenpfleger/in) ist die wesentlich komplexere und anspruchsvollere Ausbildung. Nicht umsonst können examinierte Krankenpflegekräfte in der Altenpflege, Sonderpädagogik und Intensivpflege arbeiten, anders herum allerdings mit nichten.

Auch alle die sich nun persönlich angegriffen fühlen, Moralin verspritzen oder Protestplakate anfertigen wollen, können da nicht widersprechen.

Ich denke jeder, der je mehrere Etappen der Pflege oder gar präklinischen Notfallmedizin durchlaufen ist, wird mir da Recht geben.

Gruss. Kuss. Eure Julius

...zur Antwort