Moinsen!

Ich hab da mal ne frage, unzwar habe letztes Jahr meine Fachhochschulreife an der Berufsfachschule (beinhaltet 11. + 12. Jahrgang) mit 1,9 abgeschlossen, konnte dieses Jahr an der Berufsoberschule (13. Jahrgang) allerdings nur ein Abitur von 3,2 erreichen.

Die Frage ist nun, ob ich dazu verpflichtet bin, das Zeugnis des höchsten Abschlusses bei einer Bewerbung (sei es an einer Fachhochschule, für die Laufbahn eines Staatsbediensteten oder direkt bei einem Unternehmen) vorzulegen oder ob ich mich auch mit einem vorherigen Abschluss bewerben kann?

Denn eigentlich habe ich die Leistung der Fachhochschulreife ja erbracht und mit dem Abitur nur eine Zusatzqualifikation, die ich für ein etwaiges Studium an einer Universität benötigen würde.

Die Frage stellt sich, da ich mich zur Zeit gerne für den gehobenen Dienst der Polizei bewerben möchte, diese allerdings einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in Fachhochschulreife oder Abitur fordert, ich mich demnach also gar nicht mit dem Abiturzeugnis dort bewerben könnte...

Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schonmal!

MfG

Strichel