Bewerben mit Zeugnis der Fachhochschulreife trotz vorhandenem Abiturzeugnis?
Moinsen!
Ich hab da mal ne frage, unzwar habe letztes Jahr meine Fachhochschulreife an der Berufsfachschule (beinhaltet 11. + 12. Jahrgang) mit 1,9 abgeschlossen, konnte dieses Jahr an der Berufsoberschule (13. Jahrgang) allerdings nur ein Abitur von 3,2 erreichen.
Die Frage ist nun, ob ich dazu verpflichtet bin, das Zeugnis des höchsten Abschlusses bei einer Bewerbung (sei es an einer Fachhochschule, für die Laufbahn eines Staatsbediensteten oder direkt bei einem Unternehmen) vorzulegen oder ob ich mich auch mit einem vorherigen Abschluss bewerben kann?
Denn eigentlich habe ich die Leistung der Fachhochschulreife ja erbracht und mit dem Abitur nur eine Zusatzqualifikation, die ich für ein etwaiges Studium an einer Universität benötigen würde.
Die Frage stellt sich, da ich mich zur Zeit gerne für den gehobenen Dienst der Polizei bewerben möchte, diese allerdings einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in Fachhochschulreife oder Abitur fordert, ich mich demnach also gar nicht mit dem Abiturzeugnis dort bewerben könnte...
Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schonmal!
MfG
Strichel
6 Antworten
Kein Problem, Du kannst Dich auch mit dem FHR-Zeugnis bewerben. Was die "Lücke" im Lebenslauf angeht, musst Du aber dann kreativ werden (aber die Wahrheit sagen!).
Denke das du beide vorlegen kannst. Das wird dir bestimmt nich negativ ausgelegt.
Da gehen die Meinungen ja jetzt schon auseinander :)
Also, wenn ich mich an einer FH bewerben würde, könnte ich doch getrost das FH-Reife-Zeugnis nehmen. Ich denke nicht, dass die unbedingt Interesse an meinem Lebenslauf haben...
Die Option der "guten Ausrede" ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Man könnt ja sagen, man hätte ein Jahr lang gejobbt, um sich vom Schulstress zu erholen und erstmal ein bisschen Geld auf der hohen Kante zu haben.
Hm... also grundsätzlich ist man nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aber seitens eines Unternehmens, dass das letzte Zeugnis verlangt, ist man es? Angenommen ich werde irgendwo genommen und es kommt während oder nach der Ausbilung raus (wie auch immer), dass ich mein Abiturzeugnis unterschlagen habe ...wäre das ein Kündigungsgrund?
Kommt drauf an, wenn die das aktuelle Zeugnis verlangen, dann das Abitur. Wenn die aber bspw. nur verlangen, das Zeugnis der Fachhochschulreife, dann reicht das. Beide beizulegen wäre auch ne Möglichkeit.
ja du mußt zur Bewerbung immer das aktuellest Zeugnis beilegen. Aber natürlich kannst du zusätzlich auch das andere Beifügen, was sogar garnicht mal so ungeschickt ist, dann sehen die, daß du an sich gute Leistungen vorweist, aber selbst Abitur locker geschafft hast.