Moin, bei uns soll bald gestreikt werden. Zu der Zeit bin ich in der Berufsschule und die Schule sagt das ich unentschuldigt fehlen würde wenn ich da hingehe und keine Entschuldigung von der Firma habe. Natürlich habe ich das Recht zu Streiken siehe GG Artikel 9 Abs. 3. Wie seht ihr das? Kennt ihr noch weitere Paragraph die diesen Fall klar regeln ? Meine Firma will mir keine Entschuldigung geben da wir sie ja bestreiken was ich ja auch verstehen kann und ich ja eig. eh das Recht dazu habe
Streik als unentschuldigt in Schule?
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