Guten Tag zusammen,

aufgrund der akt. Corona-Pandemie habe ich eine Mietwagenbuchung fristgerecht und ordnungsgemäß storniert. Die Stornierung vom Anbieter wurde bestätigt und akzeptiert, nur das Geld wird nicht zurückerstattet.

Bei dem sogenannten Chargeback-Verfahren kann man eine getätigte Kreditzahlung m.E. zurückbuchen (ähnlich wie bei einer Lastschrift beim Girokonton). Auf Nachfrage bei meiner Sparkasse, habe ich wiederum erfahren, dass dies in dem oben beschriebenen Fall nicht möglich sei.

Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir behilflich sein?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.