Ich bis seit 8 Monaten nicht mehr mehr beim Jobcenter. Jetzt bin ich ausgezogen und habe meinen Vermieter auf betriebskostenvorauszahlungsrückerstattung angeklagt und recht bekommen, für 4 Jahre. Darf ich das Guthaben behalten, weil ich nicht mehr Bein Jobcenter bin oder nicht?? Wäre dankbar für gute Antworten