Wieso bringst Du Deine steuerlichen Angelegenheiten nicht in Ordnung, bevor Du auswanderst? Jetzt hat Deine Mutter den Ärger am Hals, denn sie muss nachweisen, dass die Gegenstände, die der Vollzieher pfänden wird, ihr gehören.

Wenn die Forderung des Finanzamts auf Schätzungen beruht, dann kümmere Dich darum, die fehlenden Steuerekrlärungen oder (vor)anmeldungen abzugeben, damit das aus der Welt ist. Resultieren die Forderungen aber aus von Dir abgegebenen Steuererklärungen oder Voranmeldungen, dann hilft nur eines: Zahlen!

...zur Antwort

Das sind viel zu wenig Angaben für eine einigermaßen fundierte Antwort.

Geh einfach mal auf elster-online, gib alle notwendigen Daten ein und lass dann das Programm rechnen.

...zur Antwort

Da sehe ich tiefschwarz und zwar aus folgenden Gründen:

  1. wie bereits jemand geschrieben hat, auf Martinique wird Crèole gesprochen. Das hat mit Französisch soviel zu tun wie Bayrisch mit Plattdeutsch
  2. mit 30 Wochenstunden Sprachunterricht überwiegt der Freizeitanteil. Bei 5 Tagen Unterricht wöchtenlich verbleiben täglich nur sechs Stunden Unterrichtszeit. Das langt nicht!
  3. Meistens wird im Zusammenhang mit diesen Kursen auch ein "Vergnügungsprogramm" angeboten, Das spricht auch eher für den Urlaubscharaktern.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade bei Sprachkursen im Ausland sämtliche Belege und auch das Kursprogramm vom Finanzamt angefordert werden. Diese Prospekte sind mit vielen schönen Bildern versehen und meistens steht dann auch drin, dass "das Freizeitprogramm nicht zu kurz kommt".

...zur Antwort

Da wäre es jetzt erst mal gut, zu wissen, wieviel kaufmännisches oder steuerliches Wissen Du mitbringst. Aber aufgrund Deiner Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass dieses Wissen gegen Null geht. Also ist es sinnvoll, Du gehst zu einem Steuerberater. Der berät Dich ganz ausführlich und kann dabei auch Deine persönlichen Verhältniise berücksichtigen.

...zur Antwort

Du musst auf jeden Fall den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben. Mit Einkünften aus Gewerbebetrieb bist Du in jedem Fall verpflichtet, die Einkommensteuererklärungen (inklusive Anlage EÜR) einzureichen, auch wenn Deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Wenn Du dann anfängst zu arbeiten, hast Du zusätzlich Einküfte aus nichtselbständiger Arbeit und wirst wahrscheinlich über den Grundfreibetrag kommen.

...zur Antwort

Im österreichischen Steuerrecht bin ich nicht so firm. Ich glaube aber, dass es bezüglich der Abgabefristen keine großen Unterschiede zu unserer AO gibt (bei Anrtragsveranlagung 4 Jahre).

Aber geh doch mal auf die Seite des österreichischen Finanzministeriums (bmf.gv.at), da findest Du Informationen im sogenannten Steuerjahrbuch und kannst Deine Steuererklärung online machen.

Ich würde mir aber an Deiner Stelle keine großartigen Erstattungen erwarten. Das österreichische Steuerrecht ist bezüglich der Werbungskosten und der Sonderausgaben bei weitem nicht so großzügig wie das deutsche EStG.

...zur Antwort

"Von der Steuer absetzen" ist der umgangssprachliche Ausdruck dafür, dass man bestimmte Ausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann. Heißt, manche Kosten werden von den Einkünften abgezogen, der verbleibende Betrag heißt "zu versteuerndes Einkommen", von dem wird dann die Einkommensteuer berechnet.

Das ist jetzt mal ganz, ganz einfach erklärt. Eigentlich ist das Thema wesentlich komplexer.

...zur Antwort

als ich in de rSchule war (im letzten Jahrtausend) hieß das noch "Gummitwist". Haben wir in den Pausen immer auf dem Schulhof gespielt.

...zur Antwort

Wie meine Vorredner schon sagten: Für eine so verantwortungsvolle Tätigkeit ist das nicht gerade viel. Außerdem sind das die Bruttobeträge, das Nettogehalt schaut da schon wieder anders aus.

Und: als Triebwagenführer muss man auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, noch dazu im Schichtdienst. Da ist nichts mit Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr und Samstag/Sonntag frei Das mag nicht jeder, da leidet das Privatleben schon auch drunter.

...zur Antwort
Wie soll ich mich verhalten - ich bin total irritiert?

Ich habe psychisch 50 % Schwerbehinderung und arbeite im öffentlichen Dienst. Solange das Umfeld o.k. ist und es keine psychische Belastung am Arbeitsplatz gibt, kann ich (glaub ich wenigstens) meine Arbeitsleistung auch bringen.

Leider gab es in letzter Zeit immer mehr Vorfälle, in denen ich mich diskrimminiert und ausgegrenzt und zutiefst verletzt fühle. Am Freitag ist dann die Sache eskaliert.

Es ist leider so, dass ich emotional absolut nicht belastbar bin und ich Angst habe, dass mir unter dieser Belastung ein folgenschwerer Fehler passiert und ich dann wegen Schlechtleistung eine Abmahnung und die Kündigung bekomme. Eine Abmahnung im öffentlichen Dienst ist verherrend, weil es beim öffentlichen Dienst eine Personalakte gibt, die dann von Dienststelle zu Dienststelle während des Bewerbungsverfahren weitergereicht wird. D. h. bekomme ich an meiner Dienststelle eine Abmahnung erfährt dies meine nächste Dienststelle während des Einstellungsprozesses. Für alle, die in der Privatwirtschaft arbeiten: Man bewirbt sich ganz normal auf eine Stelle, hat dann ein Vorstellungsgespräch und dann wird entschieden, ob man genommen wird, oder nicht. Anders als zur Privatwirtschaft ist diese Zusage noch kein Arbeitsvertrag. Es kommt dann zum sog. "Einstellungsverfahren". Dort wird u. a. die Personalakte der letzten Dienststelle angefordert. Wenn eine Abmahnung in der Personalakte vorliegt, hat die neue Dienststelle das Recht, trotz Zusage eine Absage zu erteilen.

Wie soll ich mich nun verhalten? Gleich was anderes suchen? Aber ich werde auch nicht von heute auf morgen einen neuen Job finden. Was, wenn in der Zwischenzeit mir ein folgeschwerer Fehler passiert? Ich kann das nicht mehr verantworten.

Wie verhalte ich mich am besten? Ich habe von der Personalabteilung mehrfach das Feedback bekommen, dass sie selten eine Mitarbeiterin bislang gehabt hätten, die so kollegial und hilfsbereit ist, wie ich. Ich habe echt keine Ahnung, was ich getan habe, um so gemein behandelt zu werden. Aber es geht mir nicht, um mich hier als armes Mobbingopfer darzustellen, sondern um Tipps zu bekommen, wie ich Schadensbegrenzung machen kann.

Vielen Dank.

...zum Beitrag

Du bist im öffentlichen Dienst? Dann gibt es in Deiner Dienststelle nicht nur den örtlichen Personalrat, sondern auch die "Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen", auch Schwerbehndertenvertretung genannt.

Die Gespräche mit der SBV sind - genau wie die mit dem Personalrat- absolut vertraulich, da sickert also garantiert nichts durch. Die Vertrauensperson ist mit den besonderen Problemen, die eine (schwer)behinderte Person im Arbeitsleben haben kann, vertraut.

Ich rate Dir also, mit der Vertrauensperson ein Gespräch zu führen. Manchmal hlft es ja schon, wenn einem nur mal jemand zuhört. Die Vertrauensperson kann aber, vorausgesetzt Du stimmst zu, auch das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten oder dem Amtsleiter suchen (wenn Du das möchtest in Deinem Beisein).

Gibt es bei Euch in der Dienststelle keine Vertrauensperson (weil zu klein, zu wenig Schwerbehinderte u.ä.), dann erkundige Dich beim Personalrat, wer die Bezirksvertretung der Vertrauenspersonen ist und wende Dich an die!

Übrigens: bei Schwerbehinderten ist es auch möglich, eine "Minderleistung" festzustellen (das hört sich jetzt negativ an, ist es aber nicht). Das bedeutet, wenn man aufgrund seiner Behinderung nicht so belastbar oder leistungsfähig ist wie ""gesunde" Kollegen, wird das bei Beurteilungen etc. berücksichtigt, so dass man daraus keine Nachteile hat.

Wird auch mal eine Blick in die Teilhaberichtinien.

...zur Antwort

Hab ich das richtig verstanden, es wurden nur die Einkünfte und Sozialversicherungsbeiträge aus der Zeit als Angestellter eingetragen, nicht aber die für das Beamtenverhältnis?

Dann ist es klar, dass da unterschiedliche Beträge rauskommen: Man muss immer ALLE Lohnbescheinigungen eines Kalenderjahres in der Anlage N eintragen, bei mehreren Lohnbescheinigungen summiert man halt.

Außerdem gibt es bei Beamten eine andere Berechnung des Hächstbetrags der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, da ein Beamter nicht sozialversicherungspflichtig ist.

...zur Antwort

Wie Du das machst? Du gehst zum Gewerbeamt Deiner Wohnsitzgemeinde und meldest dort Dein Gewerbe an.

Wenn Du unter 18 bist, brauchst Du vorher die Genehmigung des Familiengerichts.

Und weil's so schön ist, frag doch Google mal nach "Schneeballsystem".

...zur Antwort

Die Schule setzt die Beiträge anscheinend nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern fest und möchte daher den ESt-Bescheid sehen. Das wird so auch in dem von Euch unterschriebenen Vertrag stehen.

Mit dem Datenschutz kannst Du immer argumentieren, aber das wird Dir nicht viel helfen. Pacta sunt servant. Wieso willst Du Dich überhaupt ins eigene Fleisch schneiden? Dein Brutto- bzw. Nettogehalt ist doch höher, als Dein zu versteuerndes Einkommen (wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast) und dann wird auch ein höheres Schulgeld verlangt werden.

Ich würde halt einfach den EStBescheid kopieren, alle Angaben, die das Einkommen/die Einkünfte nicht betreffen, schwärzen und fertig.

...zur Antwort
Feste Einrichtung in DBA (Doppelsteuerabkommen) mit Österreich?

Ich bin Freiberufler in Deutschland und versuche zu verstehen welche steuerrechtlichen Konsequenzen Projekte in Österreich mit sich bringen. Die Angebote dir mir vorliegen beinhalten immer einen "Remote" Anteil, z.B. eine Woche vor Ort und eine Woche remote. Es scheint als ob die "feste Einrichtigung" laut gängiger Rechtssprechung auch ein Arbeitsplatz beim Kunden eine feste Einrichtung sein kann, aber nur wenn dieser auch in meiner Abwesenheit für meine Tätigkeit vorgehalten wird. Dementsprechend müsste das oben genannte Projekte keine feste Einrichtung zur Verfügung stellen und ich müsste laut DBA weiterhin in DE versteuern. Ist diese Annahme richtig?

Weiter hat sich mir die Frage gestellt inwieweit der Wohnsitz eine Rolle spielt. So wie ich das verstehe gilt ein Wohnsitz als "räumlicher Mittelpunkt der Lebensverhältnisse". Angenommen ich ziehe nach Österreich und bleibe dort für die Dauer des Projektes, würde aber weiterhin abwechselnd eine Woche vor Ort und eine Woche in meiner Wohnung vor Ort arbeiten. Dann wäre Österreich mein Wohnsitz und ich wäre in Österreich und DE unbeschränkt steuerpflichtig. Wäre die einzige Konsequenz daraus, dass ich erst meine Steuern in DE nach deutschen Steuerrecht einreiche und die ermittelte Steuerlast dann in Ö angebe oder hat das Konsequenzen auf oben genannte Projektsituation und ich muss mich als Freiberufler in Ö registrieren und dort meine Steuern bezahlen. Wenn ich weiterhin in DE zahle, gibt es Richtlinien wie lange das Projekt zeitlich dauern darf bis sich die Situation ändert?

Unabhängig von der rechtlichen Situation interessiert mich jetzt noch wie das in der Praxis gehandhabt wird.

...zum Beitrag

grundsätzlich hat in diesem Fall Deutschland das Besteuerungsrecht, da es der Wohnsitzstaat ist. Ein vorübergehender Aufenthalt in Österreich (nur für die Dauer des Projekts) begründet erst mal keinen Wohnsitz dort.

Weitergehende Auskünfte sind schon steuerliche Beratung. Ich würde also sicherheitshalber einen Steuerberater konsultieren um eine fundierte Auskunft zu bekommen, die auf den Einzelfall abzielt.

...zur Antwort

Die festzusetzende Einkommensteuer hat überhaupt nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun, sondern nur mit dem Familienstand und den persönlichen steuerlich relevanten Verhältnissen. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (Bruttolohn abzuglich Werbungskosten, Sonderausgaben - z.B. Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer -, außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Krankheitskosten usw).

Bei Verheirateten kommt dann die Splittingtabelle zur Anwendung, bei Ledigen die Grundtabelle. Im Jahr der Heirat wird - egal, ob man am 1.1. oder am 31.12. vor dem Standesbeamten JA gesagt hat - für das ganze Jahr die Splittingtabelle angewandt, daher kommt es oft zu höheren Erstattungen

Die Lohnsteuerklasse ist nur ein Anhaltspunkt für den Arbeitgeber für den richtigen Einbehalt der Lohnsteuer, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Aber nochmal: die Höhe der Jahres-ESt hat damit nichts zu tun!

Welche Steuerklasse am günstigsten ist, kann man über einen der vielen Brutto-Netto-Rechner rausfinden.

ABER: Bei Steuerklassenkombination III/V ist man verpflichtet, eine EStErklärung abzugeben. Dabei kommt es häufig zu Nachzahlungen, denn bei Steuerklasse III wird im Verhältnis zuwenig LSt einbehalten. Der höhere Einbehalt bei Steuerklasse V gleicht das oftmals nicht aus.

Man muss das für sich selber entscheiden: Ist es mir lieber, während des Jahres ein höheres Nettogehalt zu haben und dann im darauffolgenden Jahr einen evtl. vierstelligen Betrag an zuwenig einbehaltenen Steuern nachzuzahlen oder habe ich monatlich etwas weniger im Portemonnaie und krieg dafür dann eine ESt-Erstattung.

Alternativ wäre auch die Steuerklassenkombination IV/IV nit Faktor möglich; da stimmt der monatliche LSt-Einbehalt mit der Jahressteuer fast überein.

...zur Antwort

Für Steuerhinterziehung gibt es keine "Freigrenze". Der Fall ist außerdem fernab jeder Realität, da der fiktive Arbeitslose seine Steuernummer bzw. UStIdNr bei der Plattform hinterlegen muss.

Das Arbeitsamt würde vermutlich auch die Finanzbehörden informieren. Stichwort "Kontrollmitteilung" und "Finanzkontrolle Schwarzarbeit".

Auérdem gibt es bei jeder Steuerfahndung Kollegen, die ausschließlich Internet-Plattformen nach Steuersündern abgrasen.

...zur Antwort

Was soll denn das für eine freiberufliche Tätigkeit sein? Handelt es sich tatsächlich um einen der in § 18 EStG aufgeführten Berufe?

...zur Antwort