Ich spiele mit dem Gedanken mir ein herrenloses Haus anzueignen. Es ist allerdings verschlossen. Wie gehe ich vor, um mir Zutritt (zwecks Besichtigung) zu verschaffen? Mit dem Land habe ich bereits gesprochen. Es wäre bereit den Aneignungsanspruch an mich abzutreten, kann mir aber auch keine Erlaubnis geben in das Haus einzudringen, da es nur den Aneignungsanspruch besitzt, aber nicht Eigentümer ist.

Mache ich mich strafbar, wenn ich das Schloß eigenständig austausche?