Hallo zusammen, An einem meiner Fenstertüren befindet sich ein Außenrollo der mir seit einiger Zeit Probleme bereitete. Dieser war über die Jahre an den Kunststofflamellen aufgerissen und verhakte sich bei komplett heruntergelassenem Rollo immer wieder beim hochziehen in der Alulaufschiene an der linken Seite. Da ich das Problem aus der Welt schaffen wollte, beauftragte ich die damalige Einbaufirma der Fenster mit dem Reparaturauftrag. Nach 4 Wochen hatte ich einen Termin, was für mich ok war, da ich diesen Rollo im Moment nicht unbedingt komplett abfahren musste.

Der Monteur entfernte einige Lamellen, da wie sich herausstellte 5 Stück von einem Einriss betroffen waren. Neue wurden dafür nicht eingesetzt, ein neuer Rollo muss demnächst her war seine Aussage (Der Rollo ist nun ein bisschen zu kurz und kann nicht mehr komplett herunter gelassen werden. Lichtspalt). Da an der linken Aluschiene oben die Schutzkappe fehlte für den Einlasseinzug bog er kurzerhand die Schiene mit einer Beißzange auf, wie ich später feststellte (Dies wurde vorher nicht mit mir besprochen).

Hatte auch mehr Augenschein auf die Abdeckung der Rollo-Abdeckung, da diese nach der Montage einen Spalt von 1-2 mm aufwies. Erst als ich ihn darauf aufmerksam machte wurde dieser Umstand beseitigt und dann nach weiterer Aufforderung auch auf der Gegenseite.

Da ich selbst aus dem Handwerk komme war ich nun etwas allarmiert von der Arbeitsweise und sah nun auch die aufgebogene Aluschiene auf der linken Rolloseite. Bei nachfrage meinte der Facharbeiter, dass dieses Verfahren normal sei und immer so gemacht werden würde.

Das selbe wurde mir auch noch telefonisch, bei einem Anruf direkt in der Firma mitgeteilt.

Meine Frage ist jetzt, da ich die Rechnung von 50 € vorliegen habe natürlich folgende. Ist das wirklich die korrekte Arbeitsweise, da ich so eine aufgebogene Aluschiene noch nirgends gesehen habe?

Vielleicht bin ich ja auch zu kleinlich?

Danke schon mal für Antworten,

Stephan