Also ganz so simpel sehe ich das nicht: In Baden-Württemberg ist es bspw. folgendermaßen: nach Bestehen der 10. Klasse auf dem Gymnasium hat man einen Realschulabschluss bzw. einen "dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand" und nach der K1 / J1 (dem erstem Jahr der Kursstufe) den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Je nach Auslegung könnte man also auch Klasse 10 und K1 zu den Abschlussklassen zählen.
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