Sperrandrohung durch den Gas- und Wasserinstallateur?

Neulich durch Zufall mitbekommen: Bei einer Nachbarin (und mittlerweile Freundin) wurde eine Gassperre durchgeführt. Sie hat den offenen Betrag dann ein paar Tage später an den Versorger gezahlt und danach einen Termin mit dem Mitarbeiter der Stadtwerke, sowie dem Installateur und dem Kaminkehrer vereinbart. Alle drei mussten bei der Wiederinbetriebnahme gemeinsam anwesend sein. Das war daraufhin auch zwei Tage später der Fall und sie war bei der Kälte mehr als froh, wieder in ihrer warmen Wohnung zu sitzen. Als der Installateur fertig war, wollte er die entstandenen Kosten (80 Euro) sofort bar kassieren, was für sie schwierig war. Bisher hat der besagte Installateur immer Zahlungsangelegenheiten via Rechnung geregelt, meine Nachbarin vermutet daher, dass er letztendlich aufgrund der Sperre bzw. ihrer offensichtlich schwierigen finanziellen Lage Angst hatte, sein Geld nicht zu erhalten. Das ist sein gutes Recht, allerdings hätte sie das gerne vorher gewusst, es wurde immerhin im Vorfeld mehrfach telefoniert. Anyway, sie konnte sich nur mit Mühe und Not mit ihm einigen bzw den Betrag auf 2 x 40 Euro aufteilen. Er drohte vorher bei Nichtzahlung mit einer erneuten, sofortigen Sperre. Meine Frage: Darf er ihr in so einem Fall tatsächlich das Gas abdrehen? Letztendlich machen es die Stadtwerke auch erst ab 100 EUR Zahlungsrückstand, sowie diverser Mahnungen. Was meint ihr dazu?

Schulden, Gas, Sperre, Recht, Installateur
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