Hallo Zusammen, ich habe ein von mir gekauftes Auto nach wenigen Tagen innerhalb der Gewährleistung aufgrund eines Schadens zurück zum Händler gegeben. Das Auto ist bereits voll bezahl und auf meinen Namen angemeldet. Nun sind mehr als acht Wochen vergangen und die Reparatur von Tankgeber und Drosselklappe sollten behoben sein. Nachdem ich den Verkäufer mehrfach gebeten habe den Wagen nun zu mir zurückzubringen herrschte lange Funkstille. Alle Fristen wurden missachtet, zuletzt auch ein Schreiben eines Anwaltes. Ich habe dann letzte Woche versucht meinen Wagen abzuholen, dieser stand aber nicht beim Händler. Er möchte jetzt weitere 250 Euro weil angeblich auch der Anlasser defekt war (das Auto wurde aber von einem befreundeten KFZler durchgeschaut und der Anlasser war nicht defekt). Erst das Geld, dann das Auto sagte er. Der Anwalt sagte ich solle die 250 Euro unter Vorbehalt zahlen und später zurück klagen. Ich habe aber keine 250 Euro und mein Job ist nun auch weg. Auf meine Bitte das über eine Einstweilige Verfügung zurück zu holen sagte er das dies nicht geht und man klagen müsse. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und mit einer Einstweiligen Verfügung Recht bekommen?