Wenn du die Begriffe "Bund" und "Land" voneinander unterscheiden kannst, dürfte dies nicht all zu schwer sein.

Der Bund ist in Deutschland die oberste Ebene in der hierarchischen Struktur. An deren verwaltungstechnischer Spitze steht die Bundesregierung. Oberste Bundesbehörden sind auch die einzelnen Ministerien, der Bundesrechnungshof oder das Bundepräsidialamt. Der Bund vertritt im Wesentlichen die allgemeinen Interessen.

Die einzelnen Bundesländer (insgesamt 16, z.B. Flächenländer wie NRW, Bayern, Baden-Württemberg aber auch Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen) besitzen zwar eine eigene Landesregierung sowie eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung, jedoch leiten sich ihre Kompetenzen vom Bund ab. Im rechtlichen Sinne sind die deutschen Länder nicht souveräne Staaten, da sie die Unabhängigkeit nicht besitzen. Es handelt sich schlichtweg um Gliederungseinheiten des Bundesstaats, welche mit eigenständiger staatlicher Hoheitsmacht ausgestattet sind. Die einzelnen Länder vertreten die landesspezifischen Interessen, welche mitunter stark voneinander abweichen können, z.B. sind die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung in Bayern tendenziell anders strukturiert als jene in Schleswig-Holstein oder Sachsen.

Mag das auch etwas trocken und theoretisch klingen, so dürfte die Aufgabe mit diesen wesentlichen Vorkenntnissen lösbar sein:

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