Ich würde davon ausgehen, dass wir hier nach §218 StGB eine vollendete sexuelle Belästigung im Raume stehen haben. Um auf §174 StGB Missbrauch von Schutzbefohlenen zu verweisen, möchte ich vorab das Missverständnis und den Verdacht auf eine weitere Straftat ausschließen.

Ich empfehle dir, dass du das Vorkommen mit deinen Eltern besprichst und ihr gemeinsam anschließend einen Termin mit der Schulleitung vereinbart. Eine weitere Möglichkeit ist das Gespräch mit der/dem Vertrauenslehrer/-in. Hierbei ist die Schweigepflicht allerdings aufgehoben und der jeweilige Lehrer würde sich ebenfalls wegen Strafvereitelung strafbar machen.

Bitte beachte, dass du deine Aussage so triffst, wie es wirklich vorgekommen ist. Solltest du Einzelheiten, die in der Situation gar nicht passiert sind, aussagen, kann das ernsthafte Konsequenzen für die Lehrpersonal (aber auch dich) haben. Des Weiteren verweise ich darauf, dass ich für die von mir getroffenen Angaben keine Gewährleistung übernehme, da Fernaussagen immer schwer zu treffen sind.

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