Der Taschengeld Paragraph besagt ja, dass die Leistung im ganzen bewirkt werden muss. Ein Vertrag, wobei ein beschränkt geschäftsfähiger eine Ratenzahlung vereinbart, ist demnach nach 108(1) schwebend unwirksam, bis die Eltern ihre Genehmigung und er nach 107 gültig ist oder ohne Einwilligung eben ungültig( weiß wer zufällig welcher Paragraf das ist?). Doch jetzt hab ich im Internet manchmal gelesen, dass ein solcher Vertrag doch gültig ist, wenn die Ratenzahlung nach 110 vollständig abgeschlossen ist. Kann mich wer aufklären? Darf ein Minderjähriher jetzt mit seinem zu frei Verfügung gestellten Geld Ratenzahlung bewirken?
Taschengeldparagraph, Ratenzahlung
Minderjährige,
Ratenzahlung
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